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Besuch des Freibades ab Mittwoch, 02. Juni 2021 ohne Nachweis möglich

Die Stufe 1 führt zu weiteren Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Soest. So muss ab dem 02. Juni 2021 kein Freibadbesucher mehr nachweisen, dass er getestet, geimpft oder genesen ist. Der Einlass erfolgt ohne Nachweis. Die Kontaktdaten werden aber weiterhin erfasst.
Sollte der Kreis Soest jedoch wieder in die Inzidenzstufe 2 fallen, ist beim Eintritt wieder ein Nachweis (negativer zertifizierter Schnelltest oder eine Nachweis Impfung oder Genesung) vorzulegen.