Meldungen aus dem Bereich "Zuwanderung & Integration" (Archiv)

Sozialhilfe-Regelsätze steigen zum 1.1.2021

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. Wir haben die neuen Beträge hier für Sie zusammengestellt.

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. So steigt beispielsweise der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person um 14,00 € auf 446 € monatlich, der Regelsatz von Ehepartnern (Regelbedarfsstufe 2) um 12,00 € auf 401,00 €. Auch die Regelsätze für Kinder werden erhöht.

Eine Übersicht der bisher gültigen sowie der ab 01.01.2021 geltenden Regelsätze der Sozialhilfe haben wir hier für Sie zusammengestellt:

ab RBS 1 RBS 2 RBS 3 RBS 4 RBS 5 RBS 6
1.1.2020 432 € 389 € 345 € 328 € 308 € 250 €
1.1.2021 446 € 401 € 357 € 373 € 309 € 283 €

Die Erhöhungen kommen auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zugute sowie ebenfalls den Empfängern von AsylbLG-Leistungen, die einen "privilegierten" Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG haben, denn dort gelten die Sozialhilfe-Regelsätze analog.

Aus der Anpassung der Regelsätze ergibt sich auch automatisch eine Dynamisierung anderer sozialhilferechtlicher Werte, die als Prozentsatz der Regelleistungen definiert sind (z.B. Mehrbedarfszuschläge gemäß § 30 SGB XII, Grundbetrag und Familienzuschlag nach § 85 SGB XII).

Ebenfalls angehoben wurden die Halbjahresbeträge, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für persönlichen Schulbedarf ausgezahlt werden. Diese betragen ab dem Jahreswechsel 103,00 € für das erste Schulhalbjahr und 51,50 € für das zweite Schulhalbjahr.