Zuwanderung & Integration aktuell

Erfolge bei der Integration ausländischer Flüchtlinge zeigen sich vor allem dann, wenn Akteure aus verschiedensten Behörden, Institutionen und der Zivilgesellschaft koordiniert und zielgerichtet zusammenarbeiten. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbar, um solche Kooperationen mit Leben zu füllen und auszubauen.

Wir berichten deshalb u.a. an dieser Stelle regelmäßig darüber, was in Sachen Integration in der Hellwegstadt passiert und was geplant ist. Sind Sie interessiert, selbst einmal aktiv auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.

Neben den aktuellen Meldungen, die wir Ihnen nachstehend anbieten, empfehlen wir auch unser „News-Archiv" zum Themenbereich „Zuwanderung & Integration“.

Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Soziales aktuell“.

Meldungen

Sozialhilfe-Regelsätze steigen zum 1.1.2021

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. Wir haben die neuen Beträge hier für Sie zusammengestellt.

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. So steigt beispielsweise der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person um 14,00 € auf 446 € monatlich, der Regelsatz von Ehepartnern (Regelbedarfsstufe 2) um 12,00 € auf 401,00 €. Auch die Regelsätze für Kinder werden erhöht.

Eine Übersicht der bisher gültigen sowie der ab 01.01.2021 geltenden Regelsätze der Sozialhilfe haben wir hier für Sie zusammengestellt:

ab RBS 1 RBS 2 RBS 3 RBS 4 RBS 5 RBS 6
1.1.2020 432 € 389 € 345 € 328 € 308 € 250 €
1.1.2021 446 € 401 € 357 € 373 € 309 € 283 €

Die Erhöhungen kommen auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zugute sowie ebenfalls den Empfängern von AsylbLG-Leistungen, die einen "privilegierten" Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG haben, denn dort gelten die Sozialhilfe-Regelsätze analog.

Aus der Anpassung der Regelsätze ergibt sich auch automatisch eine Dynamisierung anderer sozialhilferechtlicher Werte, die als Prozentsatz der Regelleistungen definiert sind (z.B. Mehrbedarfszuschläge gemäß § 30 SGB XII, Grundbetrag und Familienzuschlag nach § 85 SGB XII).

Ebenfalls angehoben wurden die Halbjahresbeträge, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für persönlichen Schulbedarf ausgezahlt werden. Diese betragen ab dem Jahreswechsel 103,00 € für das erste Schulhalbjahr und 51,50 € für das zweite Schulhalbjahr.