Meldungen aus dem Bereich "Soziales" (Archiv)
Höhere Mietobergrenzen für Leistungsempfänger
Seit dem 1. September 2024 gelten im gesamten Kreis Soest und somit auch in Geseke neue Richtwerte für die Mietobergrenzen, die vom Jobcenter und vom Sozialamt als angemessen akzeptiert werden. In Abhängigkeit von der Haushaltsgröße (Personenzahl) ergeben sich für Geseke nun die nachfolgend genannten Werte.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass mit “Bruttokaltmiete” die Summe aus Grundmiete und kalten Nebenkosten gemeint ist. Die Anerkennung von Heizkosten erfolgt gesondert nach Maßgabe des bundesweiten Heizspiegels.
Personenzahl | Bruttokaltmiete |
---|---|
1 | 452,00 € |
2 | 533,65 € |
3 | 627,20 € |
4 | 736,25 € |
5 | 885,50 € |
jede weitere Person | + 120,75 € |
Weitere Detailinformationen zu den neuen Mietobergrenzen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Kreises Soest.