Meldungen aus dem Bereich "Soziales" (Archiv)
Sozialhilfe-Regelsätze steigen zum 1.1.2021

Mit dem Jahreswechsel werden auch die Sozialhilfe-Regelsätze wieder nach oben angepasst. So steigt beispielsweise der Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1) einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person um 14,00 € auf 446 € monatlich, der Regelsatz von Ehepartnern (Regelbedarfsstufe 2) um 12,00 € auf 401,00 €. Auch die Regelsätze für Kinder werden erhöht.
Eine Übersicht der bisher gültigen sowie der ab 01.01.2021 geltenden Regelsätze der Sozialhilfe haben wir hier für Sie zusammengestellt:
ab | RBS 1 | RBS 2 | RBS 3 | RBS 4 | RBS 5 | RBS 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
1.1.2020 | 432 € | 389 € | 345 € | 328 € | 308 € | 250 € |
1.1.2021 | 446 € | 401 € | 357 € | 373 € | 309 € | 283 € |
Die Erhöhungen kommen auch den Empfängern von Arbeitslosengeld II zugute sowie ebenfalls den Empfängern von AsylbLG-Leistungen, die einen "privilegierten" Leistungsanspruch nach § 2 AsylbLG haben, denn dort gelten die Sozialhilfe-Regelsätze analog.
Aus der Anpassung der Regelsätze ergibt sich auch automatisch eine Dynamisierung anderer sozialhilferechtlicher Werte, die als Prozentsatz der Regelleistungen definiert sind (z.B. Mehrbedarfszuschläge gemäß § 30 SGB XII, Grundbetrag und Familienzuschlag nach § 85 SGB XII).
Ebenfalls angehoben wurden die Halbjahresbeträge, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für persönlichen Schulbedarf ausgezahlt werden. Diese betragen ab dem Jahreswechsel 103,00 € für das erste Schulhalbjahr und 51,50 € für das zweite Schulhalbjahr.