Soziales aktuell

An dieser Stelle finden Sie stets aktuelle Meldungen der Stadt Geseke zu sozialen Themen sowie Informationen aus der Abteilung Soziale Sicherung. Die News-Sammlung ist nach Aktualität in absteigender Folge sortiert. Ältere Meldungen des Bereichs „Soziales“ finden Sie in unserem „News-Archiv“.

Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen auch unsere Übersichten zu allen relevanten Kennzahlen der Abteilung Soziale Sicherung, die regelmäßig aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Zuwanderung & Integration aktuell“.

Meldungen

Corona-Sonderzahlung an Sozialleistungsempfänger

Alle berechtigten Empfänger von Sozialleistungen der Stadt Geseke erhalten im Mai eine einmalige Sonderzahlung von 150,00 €.

In den ersten Tagen des Monats Mai erhalten alle berechtigten Empfänger/innen von Transferleistungen eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro. Der Geldbetrag soll die mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 ausgleichen.

Die Abteilung Soziale Sicherung der Stadt Geseke wird die Einmalzahlungen im Laufe der 18. Kalenderwoche per Überweisung auszahlen.

Anspruchsberechtigt gegenüber der Stadt Geseke sind alle erwachsenen Leistungsberechtigten, denen für den Monat Mai 2021 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs, 12 Buch (SGB XII) gezahlt werden und deren Regelsatz sich nach der Regelbedarfsstufe 1, 2 oder 3 bemisst, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird. Dasselbe gilt für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), jedoch mit Ausnahme der Menschen mit einem eingeschränkten Leistungsanspruch nach Maßgabe des § 1a AsylbLG.

Die Empfänger/innen von Kindergeld sind von der Sonderzahlung ausgenommen, weil bei ihnen angenommen werden kann, dass sie über die Familienkasse einen Kinderbonus in gleicher Höhe erhalten, der nicht auf die Sozialleistung angerechnet wird.

Die Vorbereitungen zur Gewährung der Sonderzahlung laufen - insbesondere auf der technischen Ebene - schon seit einigen Wochen und sind nun weitgehend abgeschlossen. Die Abteilung Soziale Sicherung wird die Zahlungen völlig unbürokratisch und zügig auf den Weg bringen, so dass die Berechtigten in der Regel spätestens am 7. Mai das Geld auf ihrem Konto haben sollten.

Auch die den vorstehenden Kriterien entsprechenden Leistungsempfänger/innen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II) erhalten in nächster Zeit eine Sonderzahlung. Jedoch ist für deren Gewährung das Jobcenter zuständig.