Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII digital beantragen

Analog oder digital? Sie haben die Wahl!

Die meisten Menschen nutzen nach wie vor gerne unsere klassischen PDF-Vordrucke, um Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) zu beantragen. Und das werden wir auch weiterhin möglich machen, denn es ist absehbar nicht geplant, die analoge Formularsammlung abzuschalten.

Aber vieles geht inzwischen auch digital.

So bietet die Stadt Geseke im Rahmen der SGB XII-Leistungen die wichtigsten Formulare für die erstmalige Beantragung oder die Weiterzahlung nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts auch papierlos an. Die folgenden, komplett digitalen Sozialhilfeformulare stehen Ihnen - alternativ zu den klassischen Vordrucken - aktuell zur Verfügung.


 

Unsere digitalen Sozialhilfeformulare:

  • Für die erstmalige Beantragung von Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) stellen wir Ihnen hier - alternativ zum PDF-Formular - ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung. Eine Authentifizierung über die BundID ist erforderlich.

  • Für die erstmalige Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) stellen wir Ihnen hier - alternativ zum PDF-Formular - ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung. Der Antrag kann zugleich auch für einige andere Hilfen nach dem SGB XII verwendet werden. Eine Authentifizierung über die BundID ist erforderlich.

  • Für die Weitergewährung von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII benötigt die Stadt Geseke in der Regel einmal jährlich einen Überprüfungsbogen. Alternativ zu den ebenfalls verfügbaren PDF-Formularen können Sie gerne diesen komplett digitalen Service nutzen. Eine Authentifizierung über die BundID ist erforderlich.

  • Bei der Beantragung von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen existenzsichernden Leistungen können mit der Mietbescheinigung die Unterkunftskosten nachgewiesen werden. Dieser Onlinedienst ist für Vermieter bestimmt, die eine solche Bescheinigung digital erstellen und übermitteln möchten.

  • Mit diesem Universalantrag können Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) papierlos bei der Stadt Geseke beantragt werden. Ein einziger Antrag kann bei Bedarf für mehrere Kinder einer Familie gestellt werden und auch mehrere unterschiedliche BuT-Leistungen umfassen. Eine Authentifizierung über die BundID ist erforderlich. Dieser Antrag ist nur für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgesehen.

  • Mit diesem Universalantrag können Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) papierlos bei der Stadt Geseke beantragt werden. Ein einziger Antrag kann bei Bedarf für mehrere Kinder einer Familie gestellt werden und auch mehrere unterschiedliche BuT-Leistungen umfassen. Eine Authentifizierung über die BundID ist erforderlich. Dieser Antrag ist nur für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) vorgesehen.


Schnell, einfach und rund um die Uhr verfügbar!

Unsere digitalen Anträge lassen sich auf jedem gängigen Endgerät mit Zugang zum Internet ausfüllen (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Sie sind so konzipiert, dass für die jeweilige Konstellation nur die Fragen gestellt werden, die wirklich relevant sein könnten, was eine Vereinfachung gegenüber Papiervordrucken darstellt, in denen ja stets alle Fragen für eine Vielzahl von Fallvarianten gestellt werden müssen. Die digitalen Formulare blenden zudem bei nahezu allen Eingabefeldern hilfreiche Erläuterungstexte ein, was den Ausfüllvorgang zusätzlich erleichtern soll.

Notwendige Begleitunterlagen können problemlos als PDF-Dateien hochgeladen und direkt papierlos mit eingereicht werden.

Nach dem Ende des Ausfüllvorgangs kann der Antrag inklusive der beigefügten Nachweise über eine besonders sichere Verbindung digital an die Stadt Geseke übermittelt werden. Optional können die Antragsdaten auch abgespeichert und/oder in ein PDF-Formular übertragen werden, das bei Bedarf auch ausgedruckt werden kann.

Handelt es sich um digitale Erstanträge, wird der Antragsdatensatz vom Sozialamt über eine entsprechende Schnittstelle direkt in das Leistungsverfahren importiert. Eine effiziente Bearbeitung wird so unterstützt.


Zugang über die BundID:

Für unsere digitalen Services und Antragsstrecken ist in der Regel eine Authentifizierung über ein BundID-Konto erforderlich. Dies dient insbesondere Ihrer Sicherheit, damit nicht jemand unbefugt in Ihrem Namen Formulare einreicht, Anträge stellt, Erklärungen abgibt oder gar Ihre Leistungen auf ein fremdes Konto buchen lässt. Und die Verhinderung von Leistungsmissbrauch durch eindeutige Identifizierung von Online-Antragstellern liegt darüber hinaus natürlich auch im öffentlichen Interesse.

Die BundID steht für das digitale Nutzerkonto des Bundes. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Konto zur Identifizierung für Ihre Online-Anträge bei Behörden (z. B. mit einem Online-Ausweis oder per ELSTER-Zertifikat). Nicht nur bei der Stadt Geseke können Sie sich für die Nutzung von Onlinediensten über die BundID legitimieren, sondern auch bei zahlreichen anderen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen.

Die einmalige Einrichtung eines BundID-Kontos ermöglicht Ihnen somit vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Ein weiterer Vorteil: In digitalen Antragsstrecken, die über die BundID zugänglich sind, werden Ihre persönlichen Daten automatisiert in die Formulare eingetragen. Diese Vorbefüllung erfolgt selbstverständlich auch in unseren digitalen Formularen.

Das klingt gut? Finden wir auch. Probieren Sie es doch gerne einmal aus.


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