Die Auskunftserteilung an der Erforschung von Vorfahren unterteilt sich in zwei Bereiche:
- archivrechtlichen Teil
- standesamtlichen Teil
Wer einzelne Dokumente von Standesämtern anfordert, sollte folgende Grundsätze der neuen seit dem 01.01.2009 gesetzlichen Regelungen wissen:
Standesämter halten die Personenstandsregister nur noch zeitlich begrenzt vor:
- Sterberegister 30 Jahre,
- Eheregister 80 Jahre,
- Geburtsregister 110 Jahre.
Ältere Personenstandeinträge haben kraft Gesetzes ihre Eigenschaft als Personenstandsurkunde verloren und werden fortan als Archivgut verwaltet.
Zuständig ist das kommunale Archiv.
Im Standesamt erlaubt das Gesetz die Ausstellung von Urkunden nur an den Betroffenen, deren Ehegatten und Angehörigen in gerader Linie (Kinder, Enkel usw.), Geschwistern und Halbgeschwistern.
Andere Personen erhalten Auskunft nur bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (dies trifft für Ahnenforschung nicht zu!). Der Verwendungszweck ist stets anzugeben.
Für das Suchen eines Eintrags ist nach dem Gesetz eine Suchgebühr von 17,00 € bis 66,00 € je nach Aufwand zu berechnen (auch für Suchaufträge von Urkunden, die nicht gefunden wurden!).
Hinzu kommt die eigentliche Urkundengebühr von 10,00 €.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten werden Ihnen das Standesamt und das Stadtarchiv der Stadt Geseke behilflich sein.
Die Auskunftserteilung an der Erforschung von Vorfahren unterteilt sich in zwei Bereiche:
- archivrechtlichen Teil
- standesamtlichen Teil
Wer einzelne Dokumente von Standesämtern anfordert, sollte folgende Grundsätze der neuen seit dem 01.01.2009 gesetzlichen Regelungen wissen:
Standesämter halten die Personenstandsregister nur noch zeitlich begrenzt vor:
- Sterberegister 30 Jahre,
- Eheregister 80 Jahre,
- Geburtsregister 110 Jahre.
Ältere Personenstandeinträge haben kraft Gesetzes ihre Eigenschaft als Personenstandsurkunde verloren und werden fortan als Archivgut verwaltet.
Zuständig ist das kommunale Archiv.
Im Standesamt erlaubt das Gesetz die Ausstellung von Urkunden nur an den Betroffenen, deren Ehegatten und Angehörigen in gerader Linie (Kinder, Enkel usw.), Geschwistern und Halbgeschwistern.
Andere Personen erhalten Auskunft nur bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (dies trifft für Ahnenforschung nicht zu!). Der Verwendungszweck ist stets anzugeben.
Für das Suchen eines Eintrags ist nach dem Gesetz eine Suchgebühr von 17,00 € bis 66,00 € je nach Aufwand zu berechnen (auch für Suchaufträge von Urkunden, die nicht gefunden wurden!).
Hinzu kommt die eigentliche Urkundengebühr von 10,00 €.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten werden Ihnen das Standesamt und das Stadtarchiv der Stadt Geseke behilflich sein.
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- jutta.doenni@geseke.de
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- simone.balls@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- birgit.dobbels@geseke.de
- Anschrift
- 001 Ostmauer 2 59590 Geseke
Ralf
Schumacher
Stadtarchiv
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitext
Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung - telefonisch (Tel.: 02942/500-141) oder per Mail (ralf.schumacher@geseke.de) - möglich.
- ralf.schumacher@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Ralf
Schumacher
Stadtarchiv
Dienstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitext
Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung - telefonisch (Tel.: 02942/500-141) oder per Mail (ralf.schumacher@geseke.de) - möglich.
- ralf.schumacher@geseke.de
Ahnenforschung
Die Auskunftserteilung an der Erforschung von Vorfahren unterteilt sich in zwei Bereiche:
- archivrechtlichen Teil
- standesamtlichen Teil
Wer einzelne Dokumente von Standesämtern anfordert, sollte folgende Grundsätze der neuen seit dem 01.01.2009 gesetzlichen Regelungen wissen:
Standesämter halten die Personenstandsregister nur noch zeitlich begrenzt vor:
- Sterberegister 30 Jahre,
- Eheregister 80 Jahre,
- Geburtsregister 110 Jahre.
Ältere Personenstandeinträge haben kraft Gesetzes ihre Eigenschaft als Personenstandsurkunde verloren und werden fortan als Archivgut verwaltet.
Zuständig ist das kommunale Archiv.
Im Standesamt erlaubt das Gesetz die Ausstellung von Urkunden nur an den Betroffenen, deren Ehegatten und Angehörigen in gerader Linie (Kinder, Enkel usw.), Geschwistern und Halbgeschwistern.
Andere Personen erhalten Auskunft nur bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (dies trifft für Ahnenforschung nicht zu!). Der Verwendungszweck ist stets anzugeben.
Für das Suchen eines Eintrags ist nach dem Gesetz eine Suchgebühr von 17,00 € bis 66,00 € je nach Aufwand zu berechnen (auch für Suchaufträge von Urkunden, die nicht gefunden wurden!).
Hinzu kommt die eigentliche Urkundengebühr von 10,00 €.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten werden Ihnen das Standesamt und das Stadtarchiv der Stadt Geseke behilflich sein.
Kontakt
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Ostmauer 2
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung - telefonisch (Tel.: 02942/500-141) oder per Mail (ralf.schumacher@geseke.de) - möglich.