Familienbuch

Familienbuch

Seit dem 01.Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 03. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.

Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.

Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)

Wo finde ich nun das Familienbuch / den Heiratseintrag?

Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Heiratseintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.

In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2013), in der die Familienbücher, jetzt Heiratseintrag zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.

Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Heiratseintrag beim bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Heiratseintrag am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

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