Familienbuch
Seit dem 01.Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 03. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.
Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.
Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)
Wo finde ich nun das Familienbuch / den Heiratseintrag?
Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Heiratseintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.
In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2013), in der die Familienbücher, jetzt Heiratseintrag zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Heiratseintrag beim bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Heiratseintrag am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.
Familienbuch
Seit dem 01.Januar 1958 wurde für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer wurde ein Familienbuch seit dem 03. Oktober 1990 mit der Eheschließung angelegt.
Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.
Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)
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Familienbücher - von im Inland geschlossenen Ehen - werden bei dem Standesamt geführt, das auch den Heiratseintrag (Heiratsort) für die Ehe angelegt hat.
In der Übergangszeit (bis zum 31.12.2013), in der die Familienbücher, jetzt Heiratseintrag zurück zum Heiratsort geschickt werden müssen, wenden Sie sich zunächst an das Heiratsstandesamt und fragen dort nach, ob das frühere Familienbuch dort vorliegt.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (Auslandseheschließung), werden jetzt als Heiratseintrag beim bei dem Standesamt geführt, dass das frühere Familienbuch, jetzt Heiratseintrag am 23. Februar 2007 in seinem Besitz hatte.
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
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08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- jutta.doenni@geseke.de
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
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und nach Terminvereinbarung
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Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
- birgit.dobbels@geseke.de
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Das Familienbuch wurde laufend fortgeschrieben und enthält neben dem Heiratsdatum und Ort auch Angaben über die Eheleute und deren Eltern, gemeinsame Kinder, die Namensführung, Vermerke über Tod oder über eine eventuelle Scheidung.
Seit dem 01.01.2009 gilt es als Heiratseintrag und aus diesem können nur noch eingeschränkt beweiskräftige Urkunden (ohne Angaben der Eltern und Kinder der Ehegatten) ausgestellt werden. (Kinder werden ab dem 01.01.2009 nicht mehr ins Familienbuch eingetragen; die Existenz muss deshalb durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden.)
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Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Kontakt
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
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Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
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Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
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Am Teich 13
59590 Geseke
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Montag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
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