Feldmarkinteressentenbeiträge

Die Stadt Geseke erhebt Feldmarkinteressentenbeiträge für die Interessentengesamtheit der Separationsinteressenten. Die Beiträge dienen der Finanzierung der Unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen der Feldmark.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke im Separationsgebiet, die der Interessentengesamtheit angehören. Die Beitragspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den historischen Separationsunterlagen.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Beiträge werden nach dem Grundsteuermessbetrag der Grundsteuer A berechnet. Der Hebesatz wird jährlich durch die Stadt Geseke festgesetzt. Die Beitragshöhe ergibt sich aus:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Feldmarkinteressentenbeitrag

Verwendung der Beiträge

Die Einnahmen werden ausschließlich für die Aufgaben der Interessentengesamtheit verwendet. Hierzu gehören insbesondere:

  • Unterhaltung und Instandsetzung von Wirtschaftswegen,

  • Pflege und Unterhaltung von Gräben und Durchlässen,

  • Maßnahmen zur Entwässerung sowie

  • sonstige Aufwendungen der Feldmarkinteressenten.

Fälligkeit

Die Feldmarkinteressentenbeiträge werden durch Beitragsbescheid festgesetzt. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Bescheid.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu den Feldmarkinteressentenbeiträgen oder zur Beitragspflicht steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590 Geseke

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590 Geseke

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Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung