Jugendhilfe

Örtlicher Träger der Jugendhilfe ist der Kreis Soest. Überörtlicher Träger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Stadt Geseke engagiert sich (freiwillig) bei verschiedenen Aufgaben der Jugendhilfe vor Ort.


1. Tageseinrichtungen für Kinder:

  • Betrieb eigener Tagesstätten in Ehringhausen, Störmede und der Kernstadt.
  • finanzielle Unterstützung kirchlicher Träger,

  • finanzielle Unterstützung freier Träger,

  • Motor für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder,

  • Unterstützung von Elterninitiativen, die Kinder betreuen (z.B. durch Raumüberlassung).


2. Schulsozialarbeit


3. Jugendzentren

  • Betrieb des städtischen Jugendzentrums mit finanzieller Beteiligung des Kreises und des Landes,

  • Finanzierungsbeteiligung am Jugendzentrum in Mönninghausen,

  • finanzielle Unterstützung von Aktivitäten für Jugendliche in den Ortsteilen.


4. Mobile Jugendarbeit (MoJu)

  • Kontakt und weitere Infos hier.


5. Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Mitfinanzierung von Kinder- und Jugendfreizeiten,

  • Organisation des Sommerferienspaßes,

  • Organisation der Kinderaktionswoche.


Fazit: Die Stadt Geseke ist auf vielen Bereichen der Jugendhilfe aktiv, ohne selbst Träger der Jugendhilfe zu sein. Hierfür wird Jahr für Jahr ein erheblicher finanzieller Beitrag aufgebracht. An den Zuschüssen des Jugendamtes zu den Aktivitäten ist die Stadt zusätzlich über die Jugendamtsumlage beteiligt.

Beratungsangebote des Kreisjugendamtes in der Stadtverwaltung:

In Kooperation mit der Stadt Geseke führt das Jugendamt des Kreises Soest im Alten Rathaus regelmäßig Sprechstunden durch. Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer Übersichtsseite "Beratungsdienste".

Jugendamt
Kinder- und Jugendhilfe

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 005
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung