Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein Instrument der Jugendhilfe bzw. Jugendarbeit. Sie versteht sich als ein spezifischer Zugang der Jugendhilfe zur eigenständigen Lebenswelt Schule. Sie hat das Ziel, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 1, 11, 13 SGB VIII/KJHG), neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit zu schaffen. Eine weitere Grundlage zu den Aufgaben und Inhalten bildet der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (NRW) in der Fassung vom 17.12.09 (BASS 21-13 Nr. 6).

Schulsozialarbeit wurde von der Stadt Geseke für alle ortsansässigen Schulformen in städtischer Trägerschaft installiert, um nicht zuletzt ab 2011 auch die Aufgaben aus dem ?Bildungs- und Teilhabepaket? umsetzen zu können. Eine Ausnahme bildet die Pankratius-Grundschule in Störmede; hier wird zusätzlich über einen Förderverein eine eigene Kraft beschäftigt.

Schulsozialarbeit arbeitet in Abstimmung und Kooperation mit den Lehrer/innen und der Schulleitung. Sie stellt eine selbständige an Kindern und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in der Institution Schule und in ihrem direkten Umfeld dar.

Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Schulsozialarbeit

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Gesellschaft auf, die einem immer schnelleren Wandel unterliegt.

  • Norm- und Wertvorstellungen verändern sich.
  • Unterschiedliche Familienformen stehen nebeneinander, damit häufig auch das Aufwachsen in Ein-Elternteil- oder so genannten ?Patchwork?-Familien
  • Freiräume zum Ausprobieren und zum Sammeln von Erfahrungen sind zunehmend weniger vorhanden.
  • Kinder/Jugendliche werden ?schneller erwachsen?.
  • Der Einfluss neuer Medien steigt stetig.

Diese Veränderungen wirken sich sowohl auf das Familienleben als auch auf das schulische Leben aus. Schüler geraten mehr und mehr in Konfliktsituationen mit Eltern, Lehrern, Mitschülern und mit sich selbst. Lehrer müssen sich oftmals neben ihrer eigentlichen Lehrtätigkeit auch mit dem Sozialverhalten und außerschulischen Problemen der Schüler auseinandersetzen.

Hier setzt die Schulsozialarbeit an. Sie bietet Hilfe bei der Bewältigung und Lösung von Problemen an.


1. Zielgruppen

Die Schulsozialarbeit spricht konkret drei Gruppen an: Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte. Diese Zielgruppen nehmen die Angebote der Schulsozialarbeit aus unterschiedlichen Bedürfnissen wahr.

Schüler z.B. mit Fragen zu:

  • schulischen Themen (schlechte Noten, Schulunlust, Schulangst, Konflikte mit Lehrern, Konflikte mit Mitschülern)
  • persönlichen Themen (Konflikte innerhalb der Familie, Beziehungsprobleme, Konflikte in der Clique)

Lehrer z.B. mit Fragen zu:

  • einzelfallbezogenen Themen
  • gruppenpädagogischen Themen

Erziehungsberechtigte z.B. mit Fragen zu:

  • schulbezogenen Themen (Leistungsabfall, Leistungsverweigerung, Schulverweigerung)
  • erzieherischen Themen (Verhaltensauffälligkeiten, aggressives Verhalten, Pubertät, Schwierigkeiten in der Familie)


2. Ziele

Aufbau einer professionellen Beziehung durch:
· Vertrauensbildung
· Verlässliche Absprachen
· Schweigepflicht

Aufbau und Förderung von Eigenverantwortung seitens der Schüler durch:
· Aufgabenübertragung
· Gemeinsame Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
· Prinzip der Freiwilligkeit

Anwaltschaft für Schüler durch:
· Einsatz für die Ideen und Rechte der Schüler
· Parteilichkeit für Schüler

Bindeglied zwischen:
· Schülern und Lehrern
· Schülern und Erziehungsberechtigten
· Lehrern und Erziehungsberechtigten
· Schule und Jugendhilfe


3. Aufgaben der Schulsozialarbeit allgemein

Prävention:
Gruppen-/Klassenprojekte zu Themen wie z.B.:
· Klassengemeinschaft
· Soziale Kompetenzen
· Umgang mit Gewalt
· Sucht

Hilfen in konkreten Situationen:
· Beratungsgespräche
· Elterngespräche
· Unterrichtsbesuche
· Hausbesuche
· Kontakte zu weiteren Beratungsstellen aufbauen

Kooperation z.B. mit:
· Jugendfreizeitstätten
· Regionaler Sozialer Dienst (RSD)
· Beratungsstellen
· Jugendgerichtshilfe
· Sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe


4. Tätigkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)

  • Information und Beratung der Schulleitungen und Lehrer/innen
  • Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung der entsprechenden Zielgruppe
  • aufsuchende Sozialarbeit/Hausbesuche zur Umsetzung und Vermittlung der Hilfen aus dem BuT
  • Kooperation mit entsprechenden Stellen (Nachhilfemöglichkeiten, Sportvereine, Musikschule, Familienzentren...) zwecks Ausbau von Angeboten zur besseren Integration der Zielgruppe des BuT
  • enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden behördlichen Stellen für die Abwicklung der Hilfen aus dem BuT (Kreis Soest, Stadt Geseke,  Jobcenter)
Sozialarbeit in der Schule

Kontakt

Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:7.15 - 10.00 Uhr
Dienstag:7.15 - 12.00 Uhr
Mittwoch:7.15 - 12.00 Uhr / 14.30-15.30 Uhr (Telefonsprechstunde)
Donnerstag:7.15 - 12.00 Uhr
Freitag:7.15 - 10.00 Uhr
Stadtverwaltung
An der Abtei 1
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Öffnungszeiten
Tag
Montag:individuell
Dienstag:individuell
Mittwoch:individuell
Donnerstag:individuell
Freitag:individuell
Samstag:individuell

 

 

 

 

Die Gesprächszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung flexibel zu terminieren. Auf Wunsch werden Gespräche auch gern im privaten Umfeld der Schüler, z.B. durch Hausbesuch, durchgeführt.

 

Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.45 - 12.15 Uhr (Alfred-Delp-Grundschule)
Dienstag:07.45 - 12.15 Uhr (Grundschule St. Marien)
Mittwoch:07.45 - 12.00 Uhr (Alfred-Delp-Grundschule)
Donnerstag:07.45 - 12.00 Uhr (Grundschule St. Marien)
Freitag:07.45 - 09.45 Uhr (Grundschule St. Marien) | 09.45 - 11.45 Uhr (Alfred-Delp-Grundschule)