Mahn- und Vollstreckungsverfahren für öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Geseke fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse Geseke. Gelegentlich wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde auch tätig im Rahmen der Amtshilfe, um Forderungen anderer Behörden einzuziehen.
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- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Nicola
Harrenkamp
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-222
- nicola.harrenkamp@geseke.de
Irene
Braun
Braun, Irene
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
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- irene.braun@geseke.de
Mahn- und Vollstreckungswesen
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 207
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