Kehrwesen

Hier geht es u.a. um die Beitreibung der Kehrgebühren für den Bezirksschornsteinfeger.

Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich?

Gerne geben wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Wenden Sie sich bitte an die hier genannten Ansprechpersonen.

Schornsteinfegergesetz
Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

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