Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte die Miethöhe eigenverantwortlich zu vereinbaren.

Für die Stadt Geseke, die keinen eigenen Mietspiegel hat, ist der Mietspiegel der Stadt Lippstadt mit gewissen prozentualen Abschlägen anwendbar. Hierauf wird unter Nr. 1.3.6 des Lippstädter Mietspiegels hingewiesen.

Demnach gelten für Geseke die Werte der Stadt Lippstadt, basierend auf einer mittleren Wohnlage, mit folgenden prozentualen Abschlägen:

Kernstadt, Störmede und Ehringhausen: 5% Abschlag
alle übrigen Ortsteile: 10% Abschlag

Den aktuellen Mietspiegel können Sie nachstehend (unter “Downloads”) als pdf-Datei abrufen.

  • Bei der Beantragung von Wohngeld können mit der Mietbescheinigung die Unterkunftskosten nachgewiesen werden. Vermieter können anstelle dieses pdf-Formulars auch gerne unseren digitalen Service für die Mietbescheinigung nutzen (BundID-Anmeldung erforderlich).

  • Bei der Beantragung von Sozialleistungen, beispielsweise nach dem SGB XII, können mit der Mietbescheinigung die Unterkunftskosten nachgewiesen werden. Vermieter können anstelle dieses pdf-Formulars auch gerne unseren digitalen Service für die Mietbescheinigung nutzen (BundID-Anmeldung erforderlich).

Vergleichsmiete, Wohnungsmiete