Wohnungsmarkt in Geseke

Suchen und Finden!

Wenn Sie eine Wohnung suchen oder anbieten möchten, empfehlen wir Ihnen, die Angebote in der örtlichen Presse (Tages- und Wochenzeitungen) zu verfolgen beziehungsweise auch selbst zu inserieren. Exemplarisch für alle in der Region erscheinenden Zeitungen sei hier auf die Anzeigenteile folgender Blätter verwiesen:

Die in Geseke vertretenen Banken und Immobilienmakler bieten in ihren Schaukästen attraktive Wohnhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen an. Es lohnt sich stets, dort einmal nachzusehen.

Wohnungssuchenden empfehlen wir auch die gängigen Wohnungsmarktportale im Internet, beispielsweise folgende: Immobilienscout24.de, Immonet.de, Immowelt.de

Kommunale Verwaltungen bieten typischerweise keine Wohnungsvermittlung an. Auch die Stadt Geseke kann bei der Vermittlung von Wohnraum nicht konkret behilflich sein. Bei der Abteilung Soziale Sicherung oder beim Bürgerbüro können Sie aber auf Wunsch gern ein Adressenverzeichnis der "größeren" Vermieter von Geseke bekommen, also derjenigen Wohnungsgesellschaften oder Privatpersonen, die nach unserem Kenntnisstand eine größere Anzahl von Wohnungen in Geseke als Mietobjekte anbieten. Bitte fragen Sie uns nach dieser Liste, die wir aus rechtlichen Gründen nicht hier im Internet veröffentlichen, Ihnen aber gern persönlich herausgeben.

Wissenswertes für bestimmte Personengruppen:

► Wenn Sie in Geseke ein Eigenheim bauen möchten...

Wenden Sie sich gerne an unsere Liegenschaftsabteilung, falls Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück sind. Außerdem empfehlen wir Ihnen zur weiteren Information unsere Seite "Bauen in Geseke".

► Wenn Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind ...

Soweit für öffentlich geförderten Wohnraum eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt wird, kann diese beim Bürgerbüro der Stadt Geseke beantragt werden. Über eventuelle Wohngeldansprüche informiert Sie gern die Wohngeldstelle der Stadt Geseke. Informieren Sie sich bitte auch über den für Geseke geltenden Mietspiegel.

► Wenn Sie mit akuter Wohnungslosigkeit konfrontiert sind ...

Sollten Sie obdachlos oder unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sein, wenden Sie sich bitte auch an das Ordnungsamt der Stadt Geseke. Dort wird man versuchen, Ihnen unverzüglich weiterzuhelfen bzw. die zur Vermeidung der Obdachlosigkeit erforderlichen Maßnahmen treffen.

► Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen ...

Stimmen Sie sich in jedem Falle vor Abschluss eines Mietvertrages mit der zuständigen Leistungsbehörde ab, damit Sie Gewissheit darüber haben, ob die Miete für die in Aussicht genommene Wohnung im Rahmen der Ihnen gewährten Sozialleistung übernommen werden kann. Es ist nämlich denkbar, dass aufgrund bestehender Mietobergrenzen die Miete als zu hoch eingestuft wird und dann nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden kann. Eine Übernahme von unangemessen hohen Mietkosten kann nicht erfolgen, wenn eine entsprechende Zustimmung nicht vorliegt. Grundsätzlich erforderlich ist daher vor Abschluss eines Mietvertrages die Vorlage einer Mietbescheinigung bei der Stelle, die Ihre Geldleistung erbringt.

Bevor Sie schließlich einen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie sich diesen bitte zunächst vollständig und sehr genau durch. Unterschreiben Sie den Vertrag nicht voreilig, wenn er Passagen enthält, die Sie nicht verstehen. Holen Sie sich gegebenenfalls fachkundigen Rat ein. Sprechen Sie den Umzug unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter bei der zuständigen Sozialleistungsbehörde ab.

► Wenn Sie als Vermieter freien Wohnraum anzubieten haben ...

Für Vermieter, die Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge vermieten möchten, bieten wir ein komfortables Online-Formular an, mit dem Sie uns Ihr Wohnungsangebot schnell und unverbindlich übermitteln können.

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