Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrische Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokument - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim dm Drogerie-Markt anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-151
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-154
- marieluise.leising@geseke.de
Katharina
Schröter
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-153
- katharina.schroeter@geseke.de
Marita
Stanlein
Stanlein
Montag
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500152
- marita.stanlein@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
Montag
7:30 - 17:00
Dienstag
7:30 - 17:00
Donnerstag
07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-152
- kerstin.toelke@geseke.de
Personalausweise
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
1 biometrisches Lichtbild Größe 35 mm x 45 mm
Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.
Sie haben die Möglichkeit das Foto direkt bei uns im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8 € anfertigen zu lassen. Voraussetzung für die Erstellung eines Lichtbildes im Bürgerbüro ist eine Mindestkörpergröße von 1,20 m.
Alternativ können Sie dieses bei einem zertifizierten Fotografen oder beim „dm Drogerie-Markt“ anfertigen lassen und legen uns bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
Direktversand für Personalausweise*) /elektronische Aufenthaltstitel*) / eID-Karten*) ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis*) / Reisepass*) bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
Gebühren für Direktversand | bei Lieferung der Ausweisdokumente direkt nach Hause | 15,00 € |
-
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
-
-
-
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Kontakt
Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590
Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
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Dienstag: | 7:30 - 17:00 |
Donnerstag: | 07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00 |