Personalausweise

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie  Ihren Ausweis auch online verwenden.

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.

Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. 

Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)


Der Personalausweis auf einen Blick:

  • Scheckkartenformat
  • Chip im Ausweis
  • Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.


Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:

  • 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
  • Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
  • alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
  • bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen

Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.

Gültigkeit und Gebühren

 

Ausstellungsgebühr

bei Personen bis einschließlich 23 Jahren22,80 €
bei Personen ab 24 Jahren37,00 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €

 

Gültigkeitsdauer

bei Personen bis einschließlich 23 Jahren6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis3 Monate
Perso, Ausweis, Personalausweis, Pass

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke

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Freitag:07.30 - 12.30 Uhr

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