Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- www.personalausweisportal.de
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
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Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
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- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
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Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
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Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
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- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
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Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
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07.30 - 17.00 Uhr
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
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Kerstin
Tölke
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Personalausweise
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
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Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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