Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen güligen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
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- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
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Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chp ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die bgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
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- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineauswesfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
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- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
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Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
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Der Personalausweis auf einen Blick:
- Scheckkartenformat
- Chip im Ausweis
- Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Für die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich:
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8 zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
- Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- alter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
Sollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.
Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
- Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige
- Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern
- Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
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- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.3 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-151
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-154
- marieluise.leising@geseke.de
Katharina
Schröter
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-153
- katharina.schroeter@geseke.de
Marita
Stanlein
Stanlein
Montag
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500152
- marita.stanlein@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
Montag
7:30 - 17:00
Dienstag
7:30 - 17:00
Donnerstag
07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-152
- kerstin.toelke@geseke.de
Personalausweise
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/)
Der Personalausweis auf einen Blick:
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- 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).
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Gültigkeit und Gebühren
Ausstellungsgebühr | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 22,80 € |
bei Personen ab 24 Jahren | 37,00 € | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Gültigkeitsdauer | bei Personen bis einschließlich 23 Jahren | 6 Jahre |
bei Personen ab 24 Jahren | 10 Jahre | |
Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate |
-
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
-
-
-
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Kontakt
Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590
Geseke
Tag | |
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Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
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Montag: | 13.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag: | 13.00 - 18.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Außenstelle Bürgerbüro
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Montag: | 7:30 - 17:00 |
Dienstag: | 7:30 - 17:00 |
Donnerstag: | 07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00 |