Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:
- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
REISEPASS MIT BIOMETRISCHEN DATEN:
Informationen erhalten Sie hier.
Kosten | |
---|---|
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 70 € |
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 37,50 € |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 26 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 102 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Anmerkung: Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. | 69,50 € |
Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:
- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 70 € |
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Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 26 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 102 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Anmerkung: Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. | 69,50 € |
Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:
- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 70 € |
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Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 26 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 102 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Anmerkung: Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. | 69,50 € |
Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:
- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 70 € |
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 37,50 € |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 26 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 102 € |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Anmerkung: Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. | 69,50 € |
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- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
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- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 8 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis/Reisepass angefertigt werden.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
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- Anschrift
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- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
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- marieluise.leising@geseke.de
Katharina
Schröter
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- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
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- katharina.schroeter@geseke.de
Marita
Stanlein
Stanlein
Montag
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Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
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- 02942 500152
- marita.stanlein@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
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Dienstag
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Donnerstag
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- kerstin.toelke@geseke.de
Reisepässe
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- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
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Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
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