Betriebssatzung des Abwasserwerkes Geseke

Aufgrund der §§ 7 und 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) hat der Rat der Stadt Geseke die nachfolgend erreichbare Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Geseke beschlossen: