Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Geseke

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW hat der Rat der Stadt Geseke eine Friedhofsordnung als Satzung erlassen. Den vollständigen Text können Sie nachstehend abrufen.