Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geseke

Wie auch andere Kommunen erhebt die Stadt Geseke für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen Gebühren. Näheres dazu ergibt sich aus der Verwaltungsgebührensatzung sowie der zugehörigen Tabelle der Gebührentarife. Die aktuelle Fassung können Sie nachstehend abrufen.

Das Satzungsrecht ergibt sich aus und § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW sowie den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes NRW.