Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse
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Gemäß §§ 41 Abs. 2, 57, 58 der Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Geseke hat der Rat der Stadt Geseke folgende Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse beschlossen.