Zuständigkeitsordnung des Rates und der Ausschüsse

Gemäß §§ 41 Abs. 2, 57, 58 der Gemeindeordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Stadt Geseke hat der Rat der Stadt Geseke folgende Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse beschlossen.