Wohngeld: Verbesserungen ab 1.1.2020

Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 deutliche Verbesserungen im Rahmen des Wohngeldrechts beschlossen. Die staatliche Leistung für Wohnungsmieter und -eigentümer wird erneut an die allgemeine Entwicklung der Wohnungsmieten sowie der Einkommen angepasst.
Für die meisten Wohngeldempfänger werden diese Änderungen zu einer spürbaren Erhöhung des monatlichen Zahlbetrages führen.
Darüber hinaus wird es viele Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen geben, die ab dem 1.1.2020 erstmals einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können. In diesem Zusammenhang werden auch einige Empfänger aufstockender Leistungen der Sozialhilfe oder der Grundsicherung vom bisherigen Leistungssystem in den Wohngeldbezug wechseln können, weil der mögliche Wohngeldanspruch höher sein wird, als die bisher bezogene Transferleistung.
Die Wohngeldstelle der Stadt Geseke berät Sie gerne individuell und prüft im Wege einer Probeberechnung Ihren möglichen Wohngeldanspruch ab dem 1.1.2020.
Bitte beachten Sie, dass Wohngeld antragsabhängig gewährt wird und stets frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats beginnt. Die Antragsfrist für Wohngeld ab Januar 2020 ist also der 31.1.2020. Wer bereits Wohngeld bezieht, profitiert selbstverständlich automatisch von den Leistungsverbesserungen.
Ein schöner Nebeneffekt: Familien, die Wohngeld beziehen, haben vollen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder. Detailinformationen dazu finden Sie hier.