Breitbandausbau in Geseke

Der Kreis Soest und die 14 Kommunen verfolgen seit 2015 das gemeinsame Ziel, Glasfaser-Hausanschlüsse für möglichst viele Haushalte und Unternehmen bereitzustellen. Der Breitbandausbau läuft in vielen Bereichen des Geseker Stadtgebiets inzwischen auf Hochtouren.

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Lärmaktionsplan Stufe II und III

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 14.06.2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe II und III vorgestellt. Mit Hilfe des Lärmaktionsplanes sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt werden.

Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm, ist ein großes Umweltproblem, durch den sich Menschen belästigt fühlen und der die Gesundheit gefährden kann. Mit Hilfe des Lärmaktionsplanes nach EG-Umgebungslärmrichtlinie als strategisches Planwerkzeug sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufgezeigt werden.

Untersuchungsräume der Lärmaktionsplanung sind Hauptverkehrsstraßen, die mehr als drei Millionen Fahrzeuge im Jahr verzeichnen. Hauptverkehrsstraßen sind laut Umgebungslärmrichtlinie Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Im Stadtgebiet Geseke wurde in der dritten Stufte der Lärmkartierung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) der Lärm an der Bundesstraße B1 und in Teilbereichen der Landesstraßen L 549 und L 875 kartiert. Diese Kartierung kann dem Umgebungslärmportal des Landes NRW (www.umgebungslaerm.nrw.de) entnommen werden.

Die Stadt Geseke hat ein Büro mit der Erstellung eines Lärmaktionsplanes beauftragt. In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 14. Juni 2018 hat das Büro den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe II und III vorgestellt. Neben der Vorstellung der Betrachtungsräume sind Handlungsbereiche definiert und mögliche Maßnahmen zu Lärmminderungszwecken dargelegt worden.

Voraussichtlich Ende Juni wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf zur Lärmaktionsplanung der Stufe II und III beginnen. Dann erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich über die Lärmaktionsplanung zu informieren und zu beteiligen.Der Entwurf wird bei der Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke zur Einsicht ausgelegt und im Internet unter www.geseke.de einzusehen sein.

Hintergrundinformation

Die Kommunen sind zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes gesetzlich verpflichtet. Die Kommunen, die den Lärmaktionsplan aufzustellen, sind selbst häufig nicht für die Durchführung der Maßnahmen zuständig. Damit die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umgesetzt werden können, muss die planaufstellende Behörde eng und konstruktiv mit der für die Umsetzung zuständigen Straßenbaubehörde zusammenarbeiten.

Straßen im Geseker Stadtgebiet, die beim Verkehrsaufkommen den Schwellenwert von drei Millionen Fahrzeugen /Jahr überschreiten, aber keine Bundes- oder Landesstraßen sind, gelten als nicht qualifizierte innerstädtische Straßen. Diese Straßen werden nicht kartiert, so dass Bürger, die dort wohnen, im Umgebungslärmportal des Landes NRW keine Informationen über den Lärmpegel an ihrem Wohnstandort erhalten. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie auf der Homepage der Stadt Geseke unter www.geseke.de/01_aktuell/Lärmaktionsplanung.

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