Meldungen aus dem Bereich "Zuwanderung & Integration" (Archiv)
BTHG 2020: Stadt Geseke meldet: "Auftrag erledigt!"
Fallübernahme erfolgreich abgeschlossen

Zum 01.01.2020 sind im Rahmen der Sozialhilfe wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die bisherige Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und gesetzlich komplett neu geregelt. Für behinderte Menschen, die bisher in so genannten "Einrichtungen" gelebt haben, wurden nun die Modalitäten und die Zuständigkeiten für die Gewährung von Leistungen neu organisiert. Der Begriff "Einrichtung" wird in dem Zusammenhang seit 1. Januar 2020 gar nicht mehr verwendet. An dessen Stelle rückt die Bezeichnung "Besondere Wohnform".
Ein wesentlicher Aspekt der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen. Hieraus folgen vielfältigste leistungsrechtliche Änderungen sowie neue Vorgaben zur Zuständigkeit für die Gewährung der existenzsichernden Leistungen. Diese liegt nämlich nun bei dem örtlichen Sozialamt, in dessen Bereich die Menschen unmittelbar vor der Aufnahme in die besondere Wohnform (Einrichtung) zuletzt ihren Wohnsitz hatten.
Bundes- und landesweit wurde in den letzten Monaten in den zuständigen Ministerien und Behörden mit Hochdruck daran gearbeitet, die Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. In NRW waren insbesondere die Landschaftsverbände, die Kreise sowie die örtlichen Sozialämter an dem Umstellungsprozess beteiligt und haben in enger Zusammenarbeit alles Erforderliche auf den Weg gebracht.
So hat auch das Sozialamt der Stadt Geseke sich seit dem Frühjahr 2019 intensiv auf die Übernahme der neuen Leistungsfälle vorbereitet. Die betroffenen Menschen und ihre Betreuer wurden bereits im Sommer 2019 angeschrieben. Sie wurden von der Stadt Geseke umfassend über die neue Rechtslage informiert und über die notwendigen formellen Schritte unterrichtet.
Im Herbst 2019 wurden dann nach und nach Anträge und Unterlagen entgegengenommen, Akten angelegt, die Betroffenen oder ihre Betreuer persönlich beraten und schließlich die Fälle in das Zahlsystem eingepflegt. Für alle Beteiligten - auch für die Stadt Geseke - war dieses Projekt durchaus ambitioniert und alles andere als trivial. Nicht nur ein erheblicher organisatorischer Aufwand war zu bewältigen, sondern auch eine ganz neue und komplexe Rechtslage im Rahmen des BTHG galt es fehlerfrei umzusetzen.
Umso erfreulicher ist es, dass die Stadt Geseke pünktlich zum 01.01.2020 "Vollzug" melden konnte. Alle neuen Leistungsberechtigten hatten bereits Ende Dezember 2019 ihren Bewilligungsbescheid der Stadt Geseke in den Händen und die Januar-Zahlung auf ihrem Konto.
Die 42 neuen Leistungsempfänger der Stadt Geseke wohnen in verschiedensten Orten, z.B. in Lippstadt, Olsberg, Paderborn und auch weiter entfernt bis hin zu Schleswig-Holstein. Sie werden nun aller Voraussicht nach langfristig in der sozialen Betreuung und Leistungsgewährung der Stadt Geseke verbleiben.
Umfassende Informationen der Stadt Geseke zu den Neuregelungen des BTHG finden Sie bei Interesse unter dem nachfolgenden Link.