Meldungen aus dem Bereich "Soziales" (Archiv)
Heizkostenzuschuss: Antragsfrist endet am 20.10.2023

Sofern Sie für Ihren Privathaushalt einen nicht leitungsgebundenen Energieträger zur Beheizung nutzen (Heizöl, Holzpellets, Kohle, Koks, Briketts, Hackschnitzel, Flüssiggas, Scheitholz), möchten wir Sie hiermit nochmals auf die Härtefallhilfen für Heizkosten aufmerksam machen.
Im Rahmen der Härtefallhilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliger staatlicher Zuschuss zu den Heizkosten beantragt werden. Anspruchsberechtigt können sowohl Immobilieneigentümer wie auch Wohnungsmieter sein.
Da die Antragsfrist nun am 20. Oktober 2023 ausläuft, möchte die Stadt Geseke noch einmal auf die diesbezügliche Pressemitteilung vom 19.05.2023 hinweisen. Dort ist alles Wissenswerte zum Antragsverfahren nachzulesen.