Alle Kinder essen mit

Härtefallfonds des Landes NRW

Über den am 01.08.2011 in Kraft getretenen Fonds "Alle Kinder essen mit" gewährt das Land NRW seither finanzielle Zuwendungen für die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien. "Alle Kinder essen mit" ist das Nachfolgeprogramm des Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit", der zum 31.07.2011 ausgelaufen ist.

Der Härtefallfonds des Landes ist zum 01.08.2020 noch einmal überarbeitet und neu aufgelegt worden.

Neu ist nun Folgendes: Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft werden. Außerdem wird die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung nun mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Familien, die einen Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, sollten nach wie vor den Zuschuss zu den Kosten der Mittagsverpflegung oder für Klassenfahrten ihrer Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter bzw. bei der zuständigen Kommune beantragen. Diese Familien gehören nämlich nicht zur Zielgruppe des neuen Landesfonds "Alle Kinder essen mit".

Eine Förderung über den Härtefallfonds des Landes NRW ist vielmehr nur dann möglich, wenn - trotz Bedürftigkeit - kein Anspruch auf Bezuschussung der Verpflegungskosten über Bildungs- und Teilhabeleistungen besteht.

Es können beispielsweise Familien gefördert werden, die sich in einer ähnlich schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, wie die Personen, die von den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden. Maßstab für die Bedürftigkeit ist insoweit der existenzsichernde Bedarf nach SGB II / SGB XII zuzüglich eines 20-prozentigen Aufschlags.

Häufig wird es bei solchen Einkommensverhältnissen aber so sein, dass Wohngeld beansprucht werden kann und dass dann über den Wohngeldbezug die (vorrangig in Anspruch zu nehmenden) Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden können. Die Wohngeldstelle der Stadt Geseke berät Sie dazu gerne. Auch bei Fragen zum Förderprogramm "Alle Kinder essen mit" ist die Wohngeldstelle der Stadt Geseke die richtige Adresse.

Weitere Informationen zum Förderprogramm inklusive der exakten Fördergrundsätze finden Sie unter dem nachstehenden Link.

In jedem Einzelfall ist durch die Stadt Geseke zu prüfen, ob Bedürftigkeit im Sinne der Zuwendungsrichtlinie des Landes NRW vorliegt. Daher sollten bereits bei Antragstellung vollständige Nachweise zur wirtschaftlichen Situation der Familie (Einkommen, laufende Ausgaben z.B. für Miete, Kreditverpflichtungen, eventuelles Vermögen) vorgelegt werden.

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Kein Kind ohne Mahlzeit

Kontakt

Wohngeld: Buchstaben A - K
Bildung & Teilhabe: Buchstaben A - K

Soziale Sicherung
Raum: 4
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

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