Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
- "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
- Schützenfeste und Volksfeste
- Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
Die Ausschankgenehmigung ist gebührenpflichtig. Hinsichtlich der Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gehemigung zu entrichten ist, erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung nähere Auskünfte.
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- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
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Ausschankgenehmigung
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
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Die Ausschankgenehmigung ist gebührenpflichtig. Hinsichtlich der Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gehemigung zu entrichten ist, erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung nähere Auskünfte.
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