Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
- Tierschutz
- Melderecht
- Gewerberecht
- Abfallrecht
- Lärmschutz
- Schulpflicht
Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
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Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr wird in den Gesetzen ein Bußgeldrahmen vorgegeben, innerhalb dessen das Bußgeld individuell festzusetzen ist, wobei unter anderem die Schwere und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die vorsätzliche Begehung oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.
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