Reisegewerbekarten

Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich? Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechpersonen.

Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 € und 500,00 € vor.

Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ein Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • ein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ein Lichtbild

des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:

  • eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)

Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.

Gewerbeordnung

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