Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich? Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechpersonen.
Gewerbeordnung
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- ein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ein Lichtbild
des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:
- eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)
Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.
Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 500,00 vor.
Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.
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des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:
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Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.
Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 500,00 vor.
Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.
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des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:
- eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)
Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.
Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 500,00 vor.
Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.
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Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 500,00 vor.
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Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 500,00 vor.
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- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
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- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
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- ordnungsverwaltung@geseke.de
Lars
Mertens
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