Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Udo
Heinrich
nur "nach Terminvereinbarung"
Freitext
nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- udo.heinrich@geseke.de
Denkmallisten
Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 017
An der Abtei 1
59590
Geseke
nach Terminvereinbarung