Denkmallisten

Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:

1. Kurzbezeichnung des Denkmals

2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)

3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals

4. Tag der Eintragung

Denkmalpflege, Denkmalamt, Denkmalbehörde