Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Udo
Heinrich
Bauverwaltung
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- udo.heinrich@geseke.de
Denkmallisten
Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
4. Tag der Eintragung
Kontakt
Raum: 016
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung