Fischereischeine

Fisch und Angel

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten. 

Unter anderem zählen hierzu die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.

Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich: 

  1. über das Serviceportal Gemeinsam- Online  
  2. im Bürgerbüro 

Die Antragstellung für einen Umtausch eines bereits bestehenden Fischereischeins in einen digitalen Fischereischein ist nur im Bürgerbüro möglich.

Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!


Fischereischein / Ausstellung (Online-Dienst) Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Fischereischein / Entrichtung der Fischereiabgebe (Online-Dienst) Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online


Kosten:

Verwaltungsleistung
 

Bei Beantragung online 
in Euro

Bei Beantragung im Fachdienst 
Einwohnerwesen in Euro

Fischereischein auf Lebenszeit 
(Erstmalige Beantragung)

18,00 €

30,00 €

zzgl.   
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr

Abgabe 

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00 €

4,00 €

14,00 €

10,00  €

12,00 €

22,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre

Abgabe

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

30,00 €

12,00 €

42,00 €

30,00 €

20,00 €

50,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Abgabe

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00 €

10,00 €

20,00 €

10,00 €

22,00 €

32,00 €

 

Anglerscheine

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr

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