Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:
Jugendfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 €, in bar zu entrichten |
Jahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 €, in bar zu entrichten |
Fünfjahresfischereischein | |
---|---|
Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 €, in bar zu entrichten |
Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:
Jugendfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 €, in bar zu entrichten |
Jahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 €, in bar zu entrichten |
Fünfjahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 €, in bar zu entrichten |
Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:
Jugendfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 €, in bar zu entrichten |
Jahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 €, in bar zu entrichten |
Fünfjahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 €, in bar zu entrichten |
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- marieluise.leising@geseke.de
Marius
Pietzsch
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- marius.pietzsch@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
Montag
7:30 - 17:00
Dienstag
7:30 - 17:00
Donnerstag
07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
- kerstin.toelke@geseke.de
Fischereischeine
Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:
Jugendfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 8,00 €, in bar zu entrichten |
Jahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalenderjahr |
Gebühr | 16,00 €, in bar zu entrichten |
Fünfjahresfischereischein | |
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Berechtigt: | Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. |
Gültigkeitsdauer: | Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre |
Gebühr | 48,00 €, in bar zu entrichten |
-
Nach bestandener Fischerprüfung kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Der Fischereischein ist befristet gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden.
Kontakt
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
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Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
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