Fischereischeine

Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:

Jugendfischereischein 
Berechtigt:Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer:Ein Kalenderjahr
Gebühr8,00 €, in bar zu entrichten
Jahresfischereischein              
Berechtigt:Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:Ein Kalenderjahr
Gebühr16,00 €, in bar zu entrichten
Fünfjahresfischereischein       
Berechtigt:Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Gebühr48,00 €, in bar zu entrichten
Anglerscheine

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr
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