Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:
der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum
- neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- online über das Serviceportal
- vor Ort im Bürgerbüro
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
-> Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
-> Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
Fischereiabgabe online entrichten
-> Online oder bei uns vor Ort
Besondere Fischereischeine
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW - auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
-> Online (nur EU-Ausland) oder bei uns vor Ort
Ausländerfischereischein online beantragen
Fischereischein mit Begleitung
Für Personen, die in Begleitung angeln möchten (z. B. bei Behinderung)
-> Online oder postalisch beim Landesamt
Fischereischein mit Begleitung beantragen
Was müssen Sie beim Angeln mitführen?
Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
- Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:
der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum
- neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- online über das Serviceportal
- vor Ort im Bürgerbüro
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
-> Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
-> Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
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-> Online oder bei uns vor Ort
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Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW - auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
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Fischereischein mit Begleitung
Für Personen, die in Begleitung angeln möchten (z. B. bei Behinderung)
-> Online oder postalisch beim Landesamt
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Was müssen Sie beim Angeln mitführen?
Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
- Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:
der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum
- neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- online über das Serviceportal
- vor Ort im Bürgerbüro
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
-> Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
-> Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
Fischereiabgabe online entrichten
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Besondere Fischereischeine
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW - auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
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Fischereischein mit Begleitung
Für Personen, die in Begleitung angeln möchten (z. B. bei Behinderung)
-> Online oder postalisch beim Landesamt
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Was müssen Sie beim Angeln mitführen?
Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
- Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:
der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum
- neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- online über das Serviceportal
- vor Ort im Bürgerbüro
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
-> Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
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| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-150
- buergerbuero@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Freitag
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- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
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Katharina
Schröter
Bürgerbüro
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Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
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- 02942 500-150
- buergerbuero@geseke.de
Marita
Stanlein
Stanlein
Mittwoch
07.30 -12.30 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500150
- buergerbuero@geseke.de
Kerstin
Tölke
Tölke
Montag
7:30 - 17:00
Dienstag
7:30 - 17:00
Donnerstag
07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-150
- buergerbuero@geseke.de
Fischereischeine
Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.
Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1–3, 59494 Soest
Telefon: 02921/300
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:
der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt
Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum
- neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
- Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.
Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- online über das Serviceportal
- vor Ort im Bürgerbüro
Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
→ Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
→ Wahlweise online oder bei uns vor Ort.
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→ Online oder bei uns vor Ort
Besondere Fischereischeine
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW – auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
→ Online (nur EU-Ausland) oder bei uns vor Ort
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Fischereischein mit Begleitung
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- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
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| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 € | 30,00 € | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 € | 4,00 € | 14,00 € | 10,00 € | 12,00 € | 22,00 € | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 € | 12,00 € | 42,00 € | 30,00 € | 20,00 € | 50,00 € | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 € | 10,00 € | 20,00 € | 10,00 € | 22,00 € | 32,00 € | |
-
Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.
-
Mit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.
Kontakt
Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
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