Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten.
Unter anderem zählen hierzu die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- über das Serviceportal Gemeinsam- Online
- im Bürgerbüro
Die Antragstellung für einen Umtausch eines bereits bestehenden Fischereischeins in einen digitalen Fischereischein ist nur im Bürgerbüro möglich.
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Fischereischein / Ausstellung (Online-Dienst) Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Fischereischein / Entrichtung der Fischereiabgebe (Online-Dienst) Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Kosten:
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten.
Unter anderem zählen hierzu die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- über das Serviceportal Gemeinsam- Online
- im Bürgerbüro
Die Antragstellung für einen Umtausch eines bereits bestehenden Fischereischeins in einen digitalen Fischereischein ist nur im Bürgerbüro möglich.
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
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Kosten:
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten.
Unter anderem zählen hierzu die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
- über das Serviceportal Gemeinsam- Online
- im Bürgerbüro
Die Antragstellung für einen Umtausch eines bereits bestehenden Fischereischeins in einen digitalen Fischereischein ist nur im Bürgerbüro möglich.
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
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Kosten:
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung im Fachdienst | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 EUR | 30,00 EUR | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 4,00 EUR | 14,00 EUR | 10,00 EUR | 12,00 EUR | 22,00 EUR | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 EUR | 12,00 EUR | 42,00 EUR | 30,00 EUR | 20,00 EUR | 50,00 EUR | |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 EUR | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 10,00 EUR | 22,00 EUR | 32,00 EUR | |
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-150
- buergerbuero@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
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Dienstag
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Katharina
Schröter
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Kerstin
Tölke
Tölke
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Dienstag
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- buergerbuero@geseke.de
Fischereischeine
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten.
Unter anderem zählen hierzu die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich:
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Die Antragstellung für einen Umtausch eines bereits bestehenden Fischereischeins in einen digitalen Fischereischein ist nur im Bürgerbüro möglich.
Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
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Kosten:
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|---|---|---|---|---|---|---|
| Fischereischein auf Lebenszeit (Erstmalige Beantragung) | 18,00 € | 30,00 € | ||||
| zzgl. | ||||||
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
10,00 € | 4,00 € | 14,00 € | 10,00 € | 12,00 € | 22,00 € | |
| Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
30,00 € | 12,00 € | 42,00 € | 30,00 € | 20,00 € | 50,00 € | |
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-
Nach bestandener Fischerprüfung kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Der Fischereischein ist befristet gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden.
Kontakt
Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
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| Dienstag: | 7:30 - 17:00 |
| Donnerstag: | 07:30 - 12:30, 14:00 - 18:00 |