Fischereischeine

Fisch und Angel

Wer Fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird nur an Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zuständig für die Prüfung ist der Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde.

Kontakt für Prüfungsantrag und Termine:
Kreis Soest, Abteilung Umwelt, Untere Fischereibehörde
Hoher Weg 1–3, 59494 Soest 
Telefon: 02921/300 
(Nur für Personen mit Wohnsitz im Kreis Soest, mindestens 13 Jahre alt)

Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten ab dem 1. Juli 2026 folgende Änderungen:

  • der Fischereischein wird ab sofort auf Lebenszeit ausgestellt

  • Fischereiabgabe bleibt bestehen und wird fortlaufend entrichtet - die Gebühr kann für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre gezahlt werden, erst nach Zahlung der Gebühr gilt der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum

  • neues Format: Scheckkarte mit NFC-Chip und elektronischer Nachweis auf dem Smartphone
     
  • Wegfall Jugendfischereischein: Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.

Die wichtigsten Fragen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) in einem FAQ zusammengefasst (FAQ - Digitaler Fischereischein)


Die Beantragung eines digitalen Fischereischeins ist nun über folgende Wege möglich: 

  1. online über das Serviceportal 
  2. vor Ort im Bürgerbüro 


Umtausch eines alten Scheins (vor 1. Juli 2026)
→ Nur bei Ihrer örtlich zuständigen Stadt oder Gemeinde (also bei uns in Geseke)
 Bitte beachten Sie: Alte Fischereischeine mit Ausstellungs- bzw. Verlängerungsdatum vor dem 01.07.2026 behalten weiterhin ihre Gültigkeit!

Erstbeantragung nach bestandener Fischerprüfung (ab Juli 2026)
Online-Fischereischein beantragen
→ Wahlweise online oder bei uns vor Ort.

 Fischereiabgabe online entrichten
→ Online oder bei uns vor Ort


Besondere Fischereischeine

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Für Personen ohne oder mit weniger als 1-jährigem Wohnsitz in NRW – auch ohne Fischerprüfung, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
→ Online (nur EU-Ausland) oder bei uns vor Ort
Ausländerfischereischein online beantragen

Fischereischein mit Begleitung
Für Personen, die in Begleitung angeln möchten (z. B. bei Behinderung)
→ Online oder postalisch beim Landesamt
Fischereischein mit Begleitung beantragen


Was müssen Sie beim Angeln mitführen?

Ab Juli 2026 sind folgende Dokumente zwingend mitzuführen:

  1. Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  2. Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  3. Amtlicher Lichtbildausweis (oder Schülerausweis bei Jugendlichen)
  4. Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Verwaltungsleistung
 

Bei Beantragung online 
in Euro

Bei Beantragung im Fachdienst 
Einwohnerwesen in Euro

Fischereischein auf Lebenszeit 
(Erstmalige Beantragung)

18,00 €

30,00 €

zzgl.   
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1. Kalenderjahr

Abgabe 

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00 €

4,00 €

14,00 €

10,00  €

12,00 €

22,00 €

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre

Abgabe

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

30,00 €

12,00 €

42,00 €

30,00 €

20,00 €

50,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)

Abgabe

Gebühr

Gesamt

Abgabe

Gebühr

Gesamt

10,00 €

10,00 €

20,00 €

10,00 €

22,00 €

32,00 €

  • Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

  • Mit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.

Anglerscheine

Kontakt

Außenstelle Bürgerbüro
Bachstraße 4
59590 Geseke

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Mittwoch:07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag:07.30 - 12.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 12.30 Uhr

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und nach Terminvereinbarung

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