Gebühren

Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Gebühren erheben. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit - der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.

Näheres dazu regelt das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)

Beiträge, Kosten, Verwaltungsgebühren

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59590 Geseke
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