Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Gebühren erheben. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit - der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.
Näheres dazu regelt das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Gebühren erheben. Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit - der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.
Näheres dazu regelt das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- claudia.muehlentien@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Beate
Haneke
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- beate.haneke@geseke.de
Gebühren
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Kontakt
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Raum: 203
An der Abtei 1
59590 Geseke
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