Genehmigung und Abnahme von Grundstücksanschlussleitungen

Der Anschluss einer Abwasserleitung an die städtische Kanalisation bedarf einer vorherigen Abnahme und Genehmigung. Rückfragen dazu beantworten Ihnen gerne die hier genannten Ansprechpersonen.

Abwasseranlagen