Die Stadt Geseke erhebt Aufwandersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlussleitungen.
Die Grundstücksanschlussleitung verbindet den öffentlichen Abwasserkanal in der Straße mit der Grundstücksgrenze. Sie stellt die Verbindung zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der privaten Grundstücksentwässerung her. Die Arbeiten an der Grundstücksanschlussleitung werden von der Stadt Geseke durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zu ersetzen.
Was ist der Unterschied zum Kanalanschlussbeitrag?
Der Aufwandersatz ist kein Beitrag, sondern der Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten für Arbeiten an einer konkreten Grundstücksanschlussleitung.
Während der Kanalanschlussbeitrag den wirtschaftlichen Vorteil des erstmaligen Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage abgilt, dient der Aufwandersatz ausschließlich dazu, die der Stadt entstandenen Kosten für die Grundstücksanschlussleitung zu erstatten.
Beide Abgaben verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden unabhängig voneinander erhoben.
Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung steht zwar in der Zuständigkeit der Stadt Geseke. Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung sind jedoch nach den gesetzlichen Regelungen und der städtischen Satzung von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zu tragen. Die Stadt führt die erforderlichen Arbeiten aus und rechnet den entstandenen Aufwand anschließend durch Bescheid ab.
Die Hausanschlussleitung - also die Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude - befindet sich dagegen vollständig im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers. Herstellung, Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen auf eigene Kosten. Führt die Stadt auf Antrag oder mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers Arbeiten an der Hausanschlussleitung durch, sind auch diese Kosten zu erstatten.
Wann wird der Aufwandsersatz erhoben?
Ein Aufwandersatz entsteht insbesondere, wenn
o eine neue Grundstücksanschlussleitung hergestellt wird,
o eine Grundstücksanschlussleitung erneuert oder verändert werden muss,
o eine Grundstücksanschlussleitung beseitigt wird oder
o Unterhaltungsmaßnahmen an der Grundstücksanschlussleitung erforderlich sind.
Wie wird der Aufwandsersatz berechnet?
Der Aufwandersatz wird auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Hierzu zählen insbesondere Tiefbau-, Material-, Personal- und Maschinenkosten. Erhält ein Grundstück mehrere Grundstücksanschlussleitungen, wird der Aufwand für jede Leitung gesondert ermittelt und abgerechnet.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Aufwandersatz oder zu Grundstücks- und Hausanschlussleitungen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
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- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
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Aufwandersatz für Grundstückanschlussleitungen
Die Stadt Geseke erhebt Aufwandersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlussleitungen.
Die Grundstücksanschlussleitung verbindet den öffentlichen Abwasserkanal in der Straße mit der Grundstücksgrenze. Sie stellt die Verbindung zwischen der öffentlichen Abwasseranlage und der privaten Grundstücksentwässerung her. Die Arbeiten an der Grundstücksanschlussleitung werden von der Stadt Geseke durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zu ersetzen.
Was ist der Unterschied zum Kanalanschlussbeitrag?
Der Aufwandersatz ist kein Beitrag, sondern der Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten für Arbeiten an einer konkreten Grundstücksanschlussleitung.
Während der Kanalanschlussbeitrag den wirtschaftlichen Vorteil des erstmaligen Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage abgilt, dient der Aufwandersatz ausschließlich dazu, die der Stadt entstandenen Kosten für die Grundstücksanschlussleitung zu erstatten.
Beide Abgaben verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden unabhängig voneinander erhoben.
Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung steht zwar in der Zuständigkeit der Stadt Geseke. Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung sind jedoch nach den gesetzlichen Regelungen und der städtischen Satzung von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zu tragen. Die Stadt führt die erforderlichen Arbeiten aus und rechnet den entstandenen Aufwand anschließend durch Bescheid ab.
Die Hausanschlussleitung – also die Leitung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude – befindet sich dagegen vollständig im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers. Herstellung, Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen auf eigene Kosten. Führt die Stadt auf Antrag oder mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers Arbeiten an der Hausanschlussleitung durch, sind auch diese Kosten zu erstatten.
Wann wird der Aufwandsersatz erhoben?
Ein Aufwandersatz entsteht insbesondere, wenn
• eine neue Grundstücksanschlussleitung hergestellt wird,
• eine Grundstücksanschlussleitung erneuert oder verändert werden muss,
• eine Grundstücksanschlussleitung beseitigt wird oder
• Unterhaltungsmaßnahmen an der Grundstücksanschlussleitung erforderlich sind.
Wie wird der Aufwandsersatz berechnet?
Der Aufwandersatz wird auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Hierzu zählen insbesondere Tiefbau-, Material-, Personal- und Maschinenkosten. Erhält ein Grundstück mehrere Grundstücksanschlussleitungen, wird der Aufwand für jede Leitung gesondert ermittelt und abgerechnet.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Aufwandersatz oder zu Grundstücks- und Hausanschlussleitungen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
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