Genehmigungsfreistellungen gemäß § 62 BauO NRW

In dem nachstehend verlinkten Gesetzestext (§ 63 Bauordnung NRW) erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihr Bauvorhaben von der Genehmigung freigestellt werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die hier genannten Ansprechpersonen.

Befreiungsantrag

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 002
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 15.00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Stadtverwaltung
Raum: 003
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

Stadtverwaltung
Raum: 016
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung