Für Großveranstaltungen (in der Regel mehr als 5.000 Besucher) hat der Veranstalter bzw. Betreiber der Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Darüber hinaus sind diverse Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen; so kann z.B. eine baurechtliche Genehmigung (befristete Baugenehmigung) oder eine straßenverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich sein.
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Fleck
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Großveranstaltungen
Für Großveranstaltungen (in der Regel mehr als 5.000 Besucher) hat der Veranstalter bzw. Betreiber der Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Darüber hinaus sind diverse Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen; so kann z.B. eine baurechtliche Genehmigung (befristete Baugenehmigung) oder eine straßenverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich sein.
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