Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Ein Leistungsanspruch setzt u.a. voraus, dass die vorhandenen Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Bürgergeld wird gewährt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Ausführliche Informationen zu Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter folgenden Links:
Zuständige Behörde für Geseke ist das Jobcenter AHA Kreis Soest, Am Siek 18 - 22, 59557 Lippstadt (Tel. 02921/106500).
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Ein Leistungsanspruch setzt u.a. voraus, dass die vorhandenen Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Bürgergeld wird gewährt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Ausführliche Informationen zu Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter folgenden Links:
Zuständige Behörde für Geseke ist das Jobcenter AHA Kreis Soest, Am Siek 18 - 22, 59557 Lippstadt (Tel. 02921/106500).
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