Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung in der Zuständigkeit des Kreises Soest.

Der Vorschuss wird an allein erziehende Elternteile gezahlt, wenn für das betreffende Kind kein oder kein ausreichender Kindesunterhalt durch den anderen Elternteil gewährt wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Kreisverwaltung. Auch das Antragsformular steht dort zum Download bereit.

  • Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Zuständig für diese Leistung ist der Kreis Soest.