Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
o Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
o Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
o Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
o Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
o Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
o Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Hundesteuer: An- /Abmelden eines Hundes (blanko)
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer
- Hundebestandsaufnahme: Fragenbogen zur Hundehaltung gem. § 8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Nicole
Korstick
Korstick
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-235
- nicole.korstick@geseke.de
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Stadt Geseke bei.
Wer einen Hund hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Geseke anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich in der Steuerabteilung, online über das Service-Portal oder postalisch mit dem entsprechenden Vordruck erfolgen. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie vom Heimtierausweis, einen Kauf- / Übernahmevertrag und ggfls. weitere Unterlagen zusätzlich ein.
Endet die Hundehaltung, beispielsweise durch Abgabe, Tod oder Wegzug, muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Bitte geben Sie für die Abmeldung die die Adresse des neuen Hundehalters, wenn der Hund verstorben ist eine tierärztliche Bescheinigung (z.B. bei Einschläferung) oder wenn Sie verzogen sind Ihre neue Adresse an.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der jeweils geltenden Hundesteuersatzung. Dabei gelten unterschiedliche Steuersätze beispielsweise für den ersten Hund, weitere Hunde oder Hunde bestimmter Kategorien. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen beantragt werden.
Wichtige Hinweise:
• Melden Sie Ihren Hund nach Aufnahme der Hundehaltung fristgerecht bei der Stadt Geseke an.
• Änderungen, die die Steuerpflicht beeinflussen (z. B. Umzug, Halterwechsel oder Beendigung der Hundehaltung), sind der Stadt Geseke unverzüglich mitzuteilen.
• Steuerbefreiungen werden nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt.
• Für Hunde aus dem Tierheim Lippstadt wird eine Steuerbefreiung für drei Jahre gewährt.
• Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Hundesteuersatzung.
• Große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Der Halter eines großen Hundes muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit, die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip und den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung, Festsetzung oder Zahlung der Hundesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
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Die An- oder Abmeldung eines Hundes hat nach der geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Geseke innerhalb dort bestimmter Fristen verpflichtend zu erfolgen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihre Meldung in digitaler Form zu übermitteln.
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Fragenbogen zur Hundehaltung gem. §8 Abs. 4 der Hundesteuersatzung
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 202
An der Abtei 1
59590
Geseke
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|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung