Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Nicole
Korstick
Korstick
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-235
- nicole.korstick@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Daniel
Hustadt
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-231
- daniel.hustadt@geseke.de
Nicole
Korstick
Korstick
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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und nach Terminvereinbarung
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Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alles Wissenswerte zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
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Die An- oder Abmeldung eines Hundes hat nach der geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Geseke innerhalb dort bestimmter Fristen verpflichtend zu erfolgen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihre Meldung in digitaler Form zu übermitteln.
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590
Geseke
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 202
An der Abtei 1
59590
Geseke
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung