Rentenanträge

Sie möchten Ihr Rentenkonto klären oder auf Richtigkeit prüfen lassen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente bzw. zur Rehabilitation? Oder Sie möchten eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung beantragen? Wir helfen Ihnen gern durch fachkundige Auskünfte und Erledigung aller Formalitäten. Bei der Abteilung Soziale Sicherung der Stadtverwaltung Geseke sind Ihre kompetenten Ansprechpartner/innen in Fragen rund um die Rentenversicherung für Sie da.

→ Wir bitten Sie um Terminvereinbarung.

Unsere wichtigsten Aufgaben:

  • Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
  • Anträge auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
  • Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
  • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
  • Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen,
  • Auskünfte zu vielen Fragen rund um die gesetzliche Rente (nicht jedoch zur Rentenhöhe).

Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung.

Wir als Ihre Sozialbehörde vor Ort können in Sachen Rente viel für Sie tun und umfangreich Hilfestellung geben. Einige wichtige Beratungsleistungen kann und darf jedoch keine Kommune erbringen, auch nicht die Stadt Geseke, nämlich folgende:

  • Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen die Stadt Geseke aus technischen und rechtlichen Gründen nicht erteilen. Diese erhalten Sie unmittelbar von der Deutschen Rentenversicherung. Dazu empfehlen wir Ihnen unsere Seite "Rentenberatung". Wir können allerdings, wenn Sie das wünschen, jederzeit eine schriftliche Rentenauskunft für Sie anfordern.
     
  • Wir leisten keine Beratung zu individuellen Maßnahmen, die darauf zielen, eine möglichst optimale Rendite bei der eigenen Rente zu erreichen (Nutzen und ggf. idealer Zeitpunkt eines vorzeitigen Rentenbeginns, Sinnhaftigkeit freiwilliger Einzahlungen, bestmögliche Höhe freiwilliger Zahlungen im Sinne von Aufwand und Ertrag, sonstige Renditeüberlegungen…).
     
  • Eine Beratung zur Besteuerung Ihrer Rente kann die Stadt Geseke ebenfalls nicht leisten. Ob und in welchem Umfang Renteneinkommen der Einkommensteuerpflicht unterliegt, ist stets individuell zu prüfen. Sowohl das Finanzamt wie auch Steuerberatungsbüros können hierzu kompetent weiterhelfen. Wir empfehlen Ihnen, solche steuerrechtlichen Fragen im Kontext eines Rentenbezuges frühzeitig zu klären, sofern dazu Beratungsbedarf besteht.

Informationen zu häufig nachgefragten Antragsverfahren

Zu einigen, häufig nachgefragten Antragsverfahren und Rentenarten möchten wir Ihnen auf diesem Wege schon vorab einige Informationen geben.

Ihr Antrag auf Kontoklärung:
Es ist besonders wichtig, dass alle Versicherungszeiten und Lebensumstände lückenlos in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind. Sollte das nicht der Fall sein, empfiehlt sich dringend und möglichst frühzeitig ein Antrag auf Kontoklärung. Zu den rentenrelevanten Zeiten gehören neben Beitragszeiten unter anderem auch Schul-, Ausbildungs-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Jeder Monat zählt am Ende für die spätere Rente. Tipps und Hinweise zu Ihrem Antrag auf Kontoklärung finden Sie in dieser Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Ihr Antrag auf Altersrente:
Beachten Sie bitte, dass das deutsche Rentenrecht verschiedene Altersrenten vorsieht. Welche Altersrente Sie ab wann erhalten können, teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung normalerweise im Rahmen einer Renten- und Wartezeitauskunft schriftlich mit. Eventuell haben Sie eine solche Auskunft schon erhalten. Soweit vorhanden, sollte das zuletzt zugesandte Exemplar zur Antragstellung mitgebracht werden. Die häufigste Form der Altersrente ist die Regelaltersrente. Die kann beansprucht werden bei Erfüllung der Mindestversicherungszeit sowie mit Erreichen der so genannten Regelaltersgrenze. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Altersrenten finden Sie hier.

Wichtig: Wenn Sie noch im Berufsleben stehen, beachten Sie bitte, dass Ihr Arbeitgeber den Lohn bis zum viertletzten Monat vor Rentenbeginn bescheinigen kann. Die Deutsche Rentenversicherung wird für die letzten drei Arbeitsmonate eine Hochrechnung vornehmen. Dadurch werden eine frühzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsleben zum Rentenbezug ermöglicht. Bei der Hochrechnung werden auch Einmalzahlungen des Vorjahres mit eingerechnet. Falls Sie jedoch in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn wesentlich höhere Einmalzahlungen als im Vorjahr erwarten oder wegen Mehrarbeit höhere Arbeitsverdienste erzielen werden, kann es im Ausnahmefall sinnvoll sein, von der Hochrechnung keinen Gebrauch zu machen. Falls Sie sich gegen die Hochrechnung entscheiden, wird dies jedoch dazu führen, dass es zu einer späteren Auszahlung (Nachzahlung) der Rente kommt.

Übrigens: Auch wenn Sie eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Beiträge durch die Pflegekasse) erhalten, darf die zahlende Stelle eine Vorausbescheinigung für längstens drei Monate ausstellen. Diese Vorausbescheinigung fordert der Rentenversicherungsträger direkt bei der zuständigen Stelle an.

Da längere Vorausberechnungen als für drei Monate nicht möglich sind, empfehlen wir auch stets, den Antrag auf Altersrente zwar frühzeitig zu stellen, nicht jedoch zu früh. Ein optimaler Zeitpunkt ist etwa ein Vierteljahr vor Rentenbeginn oder maximal ein paar Tage früher erreicht.

Ihr Antrag auf Hinterbliebenenrente:
Sofern Sie den Tod Ihres (Ehe-)Partners oder eines Elternteils betrauern, möchten wir Ihnen zunächst unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Es ist nicht einfach, sich nach einem Tod eines lieben Angehörigen zeitnah um vielerlei Formalitäten zu kümmern. Oft ist die Trauer gerade in den ersten Wochen sehr präsent. Und dann fällt es mitunter schwer, sich auf Behördenangelegenheiten zu fokussieren. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag auf Hinterbliebenenrente und stehen Ihnen gerade in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat zur Seite. Alternativ können Sie aber auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Antragsformalitäten für Sie zu erledigen. Das kann eine Privatperson sein oder ggf. auch ein Bestattungsunternehmen. Das Formular für die Vollmacht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Im Rahmen der Witwen- und Witwerrente gibt es den so genannten Vorschuss auf das Sterbevierteljahr. Dieser wird gewährt, wenn die verstorbene Person selbst bereits gesetzliche Rente bezogen hat. Es wird dann der bisherige Rentenbetrag für ein Vierteljahr hochgerechnet und bereits vor Beginn der regulären Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies verschafft etwas Zeit und finanzielle Überbrückung bis zur Beantragung und zum Erhalt der Hinterbliebenenrente. Der Sterbequartalsvorschuss beginnt mit dem Kalendermonat, der dem Sterbemonat folgt. Er muss jedoch beim Rentenservice der Post AG gesondert beantragt werden. Dies übernehmen häufig die Bestatter, sofern das gewünscht ist. Bitte erkundigen Sie sich danach bei dem beauftragten Bestattungsinstitut. Ansonsten können Sie den Antrag über den vorstehenden Link auch selbst erstellen und in einer Postfiliale abgeben. Wenn das erledigt ist, kümmert sich die Stadt Geseke nach Terminabsprache gerne um den eigentlichen Antrag auf Hinterbliebenenrente.

Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente:
Im Rahmen der Antragstellung werden unter anderem möglichst genaue Informationen über Ihre Berufsausbildung und Ihre Erwerbsbiographie (Beschäftigungsübersicht seit Schulentlassung) benötigt. Außerdem sind Angaben zu machen zu den behandelnden Ärzten der letzten Jahre, zu etwaigen Krankenhausaufenthalten und Rehabilitationsmaßnahmen (Kur / Umschulung). Sofern Ihrerseits dazu noch Erkundigungen einzuholen sind, bitten wir Sie, die notwendigen Informationen vor der Antragstellung zu beschaffen. In dem Zusammenhang können Sie uns sehr unterstützen und die Antragsaufnahme wesentlich beschleunigen, wenn Sie die Vordrucke R0210 und R0215 bereits vorab zu Hause sorgfältig ausfüllen und - neben den ansonsten benötigten Unterlagen - zum Termin mitbringen. Sie finden die Formulare weiter unten auf dieser Seite.

Notwendige Unterlagen für Ihren Antrag

Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten telefonisch mit uns. Falls Sie Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie sich auch gern vorab orientieren anhand unserer Infoblätter, die wir nachfolgend für Sie verlinkt haben. Weitere Informationen bezüglich mitzubringender Unterlagen finden Sie auch auf dieser Seite der DRV.

Wir bitten Sie höflich, alle benötigten Unterlagen im Vorfeld der Antragstellung möglichst sorgfältig zusammenzustellen und zum Termin mitzubringen. Wenn Sie im Zweifel sind, ob vielleicht dieses oder jenes noch zusätzlich vorzulegen ist, fragen Sie uns gerne vorher oder bringen Sie notfalls alles mit, was Sie für relevant halten. Sofern Sie die mitzubringenden Dokumente vorab zu Hause schon durchsehen und ein wenig vorsortieren, vereinfachen Sie das Prozedere erheblich und helfen uns, Ihren Antrag innerhalb der vorgesehenen Zeitspanne sorgfältig und ohne Termindruck abzuarbeiten. Vielen Dank.

Ablauf der Antragstellung

Im Kontext Ihrer Antragstellung sichten wir die mitgebrachten Unterlagen. Wir verschaffen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Überblick, ob alles vollständig ist und ob Ihr Antrag Erfolg versprechend erscheint. Soweit wir im Vorfeld Probleme erkennen, sprechen wir diese an und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie damit umzugehen ist. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die letztendliche, rechtsverbindliche Prüfung Ihres Antrages nur die Rentenversicherungsanstalt vornehmen kann.

Die Antragsaufnahme selbst erfolgt nach einem strukturierten Fragenkatalog. Alle abgefragte Daten erfassen wir in einem elektronischen Antragsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, wobei wir auch bestimmte Daten aus dem Rechnersystem des Rententrägers abrufen und in den Antrag einsteuern können. Das elektronische Antragsverfahren unterstützt uns effektiv bei der Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität Ihres Antrages. Von Ihnen mitgebrachte Belege, die für den Antrag relevant sind, können wir einscannen und in das Antragsverfahren hochladen. Sobald alle notwendigen Daten erfasst sind, senden wir Ihren Antrag über eine besonders geschützte Datenleitung in digitaler Form an die Deutsche Rentenversicherung. Manchmal ist es erforderlich, bestimmte Papierunterlagen per Briefpost nachzusenden.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, die Antragsdaten für die Dauer von bis zu 4 Jahren in unserem geschützten Rechnersystem zu speichern, sofern Sie das wünschen. Sollten sich später Rückfragen ergeben, könnten wir auch Wochen oder Monate nach dem Absenden der Daten diese noch einsehen, Ihnen dazu Auskünfte erteilen oder Ihnen die Antragsdaten ausdrucken. Die Speicherung Ihrer Antragsdaten praktizieren wir allerdings nur, sofern Sie uns mit der nachstehend verlinkten Datenschutzerklärung Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen.

Terminvereinbarung

In der Rentenversicherungsstelle arbeiten wir grundsätzlich auf Termin. Eine Erledigung Ihrer Rentensache ohne Termin können wir Ihnen nicht zusagen. Mindestens aber müssten Sie sich bei spontanen Besuchen auf eine — unter Umständen längere — Wartezeit einrichten. Daher empfehlen wir Ihnen grundsätzlich eine vorherige Terminabsprache unter den auf dieser Seite genannten Rufnummern.

Alternativ bieten wir Ihnen für Ihre Terminanfrage auch ein komfortables Online-Formular.


Wir helfen gerne! Aber es geht auch ohne uns.

Sie nehmen die Dinge am liebsten selbst in die Hand und benötigen keine fachliche Hilfestellung? Dann können Sie selbstverständlich eine Vielzahl von Services der DRV in Sachen Rente auch eigenständig nutzen, beispielsweise Ihr Rentenkonto klären, eine Rentenauskunft anfordern, eine Änderung mitteilen oder einen Antrag auf Rente per "Antrag online" übermitteln.

Eine Übersicht der Online-Dienste, die Ihnen in Rentenangelegenheiten zur Verfügung stehen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Für manche Services müssen Sie sich registrieren und einen ID Check durchführen.

Rentenberatung, Rentenantrag, Kontoklärung, Kontenklärung, Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, Kurantrag, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Waisenrente, Riesterrente, Altersvorsorge
Kontoklärung
Kuren
Versorgungsausgleich

Kontakt

Koordinator für die Aufnahme und Integration ausländischer Flüchtlinge

Rente: Buchstaben A - J
Bildung & Teilhabe: Für Asylbewerber
AsylbLG-Leistungen: Buchstaben I - Z

Soziale Sicherung
Raum: 5
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

Rente: Buchstaben K - O
Pflegeberatung: Buchstaben A - M
Sozialhilfe: Unterhalt, Bestattungskosten

Soziale Sicherung
Raum: 2
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:grundsätzlich keine Besuchszeit

 

 

und nach Terminvereinbarung

Rente: Buchstaben P - Z
Sozialhilfe: Buchstaben Q - Z

Soziale Sicherung
Raum: 6
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:grundsätzlich keine Besuchszeit

und nach Terminvereinbarung