Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Die Stadt Geseke veranstaltet zweimal wöchentlich jeweils mittwochs und samstags im Zeitraum von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wochenmarkt auf dem Marktplatz.
Der Wochenmarkt wird an jedem dritten Mittwoch im Monat (außer in den Monaten Januar, Mai und Dezember) ergänzt um einen Krammarkt. Marktbeschicker, die nicht regelmäßig an diesem Markt teilnehmen, werden gebeten, sich vorab telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt Geseke in Verbindung zu setzen.
Anlässlich der Gösselkirmes findet in der Regel am 1. Donnerstag des Monats Mai der große Kram- und Viehmarkt statt. Die Teilnahme an diesem Markt bedarf einer schriftlichen Bewerbung, die der Ordnungsverwaltung bis Ende März vorliegen muss.
- Marktsatzung: Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke
- Wochenmarktsatzung: Satzung über Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke
- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
Robin
Fleck
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-161
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Lars
Mertens
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-162
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Anika
Schäpermeier
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-163
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Marktmeister
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- Marktgebührensatzung: Gebührensatzung zur Satzung über Jahrmärkte und Stadtfeste in der Stadt Geseke (Marktsatzung) und zur Satzung über die Wochen- und Krammärkte der Stadt Geseke (Wochenmarktsatzung)
Kontakt
Außenstelle IT und Ordnungsamt
Raum: 006
Mühlenstraße 11
59590
Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Außenstelle IT und Ordnungsamt
Raum: 007
Mühlenstraße 11
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Geseke
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Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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