Ein großer Teil der Kernstadt von Geseke, hier insbesondere die Hauptgeschäftsstraßen, ist als Halteverbotszone ausgewiesen. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen und teilweise unter Benutzung einer Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer (in der Regel bis zu 2 Std.) gestattet.
Für Langzeitparker stehen auch im Innenstadtbereich an verschiedenen Stellen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Stadt Geseke versteht sich u.a. als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze in Geseke können also kostenlos benutzt werden. Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.
Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.
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- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
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- ordnungsverwaltung@geseke.de
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Überwachung des ruhenden Verkehrs
Ein großer Teil der Kernstadt von Geseke, hier insbesondere die Hauptgeschäftsstraßen, ist als Halteverbotszone ausgewiesen. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen und teilweise unter Benutzung einer Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer (in der Regel bis zu 2 Std.) gestattet.
Für Langzeitparker stehen auch im Innenstadtbereich an verschiedenen Stellen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Stadt Geseke versteht sich u.a. als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze in Geseke können also kostenlos benutzt werden. Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt der Ordnungsverwaltung.
Die Straßenzüge im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.
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