Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
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Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.
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und nach Terminvereinbarung
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Verkehrslenkung / Verkehrsführung
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Antrag auf eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) durch eine Person, mehrere Personen oder durch Sachen.
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