Vergnügungssteuer

Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.

Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

Stadtverwaltung
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An der Abtei 1
59590 Geseke
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Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

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