Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
- Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GesekeOnline-Service zur Anforderung von Personenstandsurkunden (Vergnügungssteuersatzung)
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
- Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GesekeOnline-Service zur Anforderung von Personenstandsurkunden (Vergnügungssteuersatzung)
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
- Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GesekeOnline-Service zur Anforderung von Personenstandsurkunden (Vergnügungssteuersatzung)
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Beate
Haneke
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- beate.haneke@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- anja.sure@geseke.de
Vergnügungssteuer
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
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Hier können Sie den Antrag für die Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit ausfüllen.
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Das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten wird besteuert.
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Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag der Anzeigeneingangs.
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-
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Kontakt
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 204
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung