Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
- SEPA - Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
- Vergnügungssteuer - Erklärung zur Vergnügungssteuer
- Vergnügungssteuer - Anmeldung -
- Vergnügungssteuer - Abmeldung -
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
- Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Geräten (Formular)
- Vergnügungssteuererklärung (Formular)
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Daniel
Hustadt
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Telefon
- 02942 500-231
- daniel.hustadt@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
Vergnügungssteuer
Welche Vergnügungen (Veranstaltungen) der Steuerpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, regelt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Geseke.
Der Satzung können Sie außerdem im Detail entnehmen, wie die Vergnügungssteuer bemessen und erhoben wird.
-
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
-
Hier können Sie den Antrag für die Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit ausfüllen.
-
Das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten wird besteuert.
-
Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag der Anzeigeneingangs.
-
-
-
Kontakt
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 204
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung