Satzung der Stadt Geseke über die Benutzung der städt. Unterkünfte im Gebäude "Südring 16" zur vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen

  1. Satzung der Stadt Geseke über die Benutzung der städt. Unterkünfte im Gebäude "Südring 16" zur vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen