"Bürgergeld" wird zu "Grundsicherungsgeld"

An einen neuen Begriff werden sich alle relevanten Akteure und auch die Leistungsempfänger der Jobcenter gewöhnen müssen. Die zuletzt unter dem Titel "Bürgergeld" geführte Transferleistung für erwerbsfähige Menschen wird (wieder einmal) umbenannt und ab dem 01.07.2026 "Grundsicherungsgeld" heißen.

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Bürgergeld-Änderungsgesetz) soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Nicht nur Begrifflichkeiten ändern sich, sondern auch leistungsrechtliche Vorschriften für SGB II-Hilfeempfänger.

Zudem werden u.a. auch einige sozialhilferechtliche Regelungen im SGB XII deutlich modifiziert, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Unterkunftskosten. Über die Details beraten wir unsere Kunden individuell.

Vorerst soll an dieser Stelle vor allem darauf hingewiesen werden, dass auf der Homepage der Stadt Geseke, in allen Textvorlagen, Vordrucken, Anträgen und anderen Materialien der Begriff “Bürgergeld” künftig nicht mehr verwendet werden wird und “Grundsicherungsgeld” an dessen Stelle rücken wird.