Bildung und Teilhabe: Zahlungen

Die Höhe der Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz (bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag) wird durch die Stadt Geseke halbjährlich dokumentiert. Nachstehende Hyperlinks führen Sie zu den entsprechenden Zahlungsübersichten im pdf-Format.

Zahlungen je Kalenderhalbjahr

Über die vorstehend verlinkten Auszahlungsübersichten hinaus werden Bildungs- und Teilhabeleistungen auch in anderen Sachgebieten der Abteilung Soziale Sicherung gezahlt, und zwar für Kinder, die aufgrund des Bezuges von Sozialhilfeleistungen (SGB XII) oder von Asylbewerberleistungen (AsylbLG) berechtigt sind, Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Bildungs- und Teilhabeleistungen für SGB XII-Berechtigte werden lediglich vereinzelt erbracht, weil nur wenige Kinder im SGB XII-Leistungssystem geführt werden. Demgegenüber gibt es im AsylbLG-Rechtskreis regelmäßig eine größere Anzahl Kinder und Jugendliche, denen Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt werden.

Auswertungen für die Sachgebiete SGB XII und AsylbLG erstellen wir bei berechtigtem Interesse gerne auf Nachfrage.

Ebenfalls nicht in den verlinkten Übersichten enthalten sind die Zahlungen des Jobcenters AHA Kreis Soest für Geseker Kinder, die aufgrund des Leistungsbezuges nach dem SGB II einen Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket hatten. Da es sich insoweit um Leistungen des Jobcenters handelt, führt die Stadt Geseke darüber keine Statistik.

Insofern haben noch sehr viel mehr Kinder in Geseke Bildungs- und Teilhabeleistungen in den vorstehend ausgewiesenen Zeiträumen erhalten, und die von allen zuständigen Stellen ausgezahlten Beträge waren insgesamt noch deutlich höher.

Kontakt

Bildungs- und Teilhabeleistungen


Adresse

Soziale Sicherung
Bäckstraße 6
59590 Geseke

Leitung

Soziale Sicherung
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

Koordinator für die Aufnahme und Integration ausländischer Flüchtlinge

Rente: Buchstaben A - J
Bildung & Teilhabe: Für Asylbewerber
AsylbLG-Leistungen: Buchstaben I - Z

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