Zuwanderung & Integration aktuell
Info zu dieser News-Sammlung

Erfolge bei der Integration ausländischer Flüchtlinge zeigen sich vor allem dann, wenn Akteure aus verschiedensten Behörden, Institutionen und der Zivilgesellschaft koordiniert und zielgerichtet zusammenarbeiten. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbar, um solche Kooperationen mit Leben zu füllen und auszubauen.
Wir berichten deshalb u.a. an dieser Stelle regelmäßig darüber, was in Sachen Integration in der Hellwegstadt passiert und was geplant ist. Sind Sie interessiert, selbst einmal aktiv auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.
Neben den aktuellen Meldungen, die wir Ihnen nachstehend anbieten, empfehlen wir auch unser „News-Archiv" zum Themenbereich „Zuwanderung & Integration“.
Bitte beachten Sie gerne auch unsere News-Sammlung „Soziales aktuell“.
Meldungen
Wohngeldempfänger: Schulbedarf (BuT) jetzt beantragen
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder werden - bei Besuch einer allgemeinbildenden Schule - unter anderem zu jedem Schulhalbjahr für notwendige Anschaffungen in pauschalierter Form gewährt. Diese so genannten Schulbedarfspauschalen werden stets zum 1. August und 1. Februar ausgezahlt.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger bestimmter staatlicher Leistungen wie etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag. Im Unterschied zu anderen anspruchsberechtigten Personen (z.B. Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder AsylbLG-Leistungen) müssen Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehende Familien die Schulbedarfspauschale beantragen.
Wir empfehlen, die Schulpauschalen gerne schon frühzeitig zu beantragen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Anträge bereits 3 - 4 Wochen vor den jeweiligen Zahlterminen einzureichen. Wenn uns ein Großteil der Anträge bereits einige Wochen vor dem Zahltermin zugeht, können wir in der Regel problemlos gewährleisten, dass die Antragsteller ihre Leistungen pünktlich zum Stichtag erhalten.
Wir möchten den bürokratischen und technischen Aufwand bei der Bearbeitung Ihrer Anträge möglichst gering halten. Anträge, die erst kurz vor dem jeweiligen Zahltermin oder nach dem Stichtag eingehen, verursachen aufgrund anderer technischer Abläufe einen deutlich höheren Bearbeitungsaufwand. Auch deshalb bitten wir Sie freundlich, die Schulbedarfspauschalen möglichst frühzeitig zu beantragen. Sie unterstützen uns damit in unserem Bestreben, alle Leistungen schnell und unkompliziert auszuzahlen.
Selbstverständlich erfolgen aber auch Nachzahlungen, wenn Anträge verspätet eingehen.