Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Dem Stadtsportverband obliegt die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen für die Zeit von montags bis freitags (nachmittags und abends).
Für die Verteilung der Sport- und Turnhallen an den Wochenenden sowie an den Feiertagen ist die Stadtverwaltung zuständig. Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Dem Stadtsportverband obliegt die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen für die Zeit von montags bis freitags (nachmittags und abends).
Für die Verteilung der Sport- und Turnhallen an den Wochenenden sowie an den Feiertagen ist die Stadtverwaltung zuständig. Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Sigrid
Hesse
Hesse, Sigrid
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- sigrid.hesse@geseke.de
Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen
Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Dem Stadtsportverband obliegt die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen für die Zeit von montags bis freitags (nachmittags und abends).
Für die Verteilung der Sport- und Turnhallen an den Wochenenden sowie an den Feiertagen ist die Stadtverwaltung zuständig. Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
Kontakt
Raum: 006
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
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